Das Europäische Parlament hat eine Reform der Fahrgastrechte beschlossen, die Reisende bei Verspätungen, Ausfällen und Erstattungen besser schützen soll. Die neuen Vorschriften betreffen Flug-, Bahn-, Bus- und Schiffsreisen und sollen den Zugang zu bestehenden Ansprüchen erleichtern. Vorgesehen sind unter anderem klarere Erstattungsfristen, einheitliche Antragsformulare und zusätzliche Unterstützung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Die Regelungen sollen ab dem 23. Oktober 2027 gelten, sofern der Rat der EU noch zustimmt.
Vollständige Erstattung auch bei Vermittlungsgebühren
Besonders bei Flugbuchungen über Reisebüros und Online-Plattformen sollen die Ansprüche der Kunden eindeutiger geregelt werden. Bei einer erstattungspflichtigen Annullierung umfasst die Rückzahlung künftig auch anfallende Vermittlungsgebühren.
Für die Abwicklung gelten feste Fristen. Fluggesellschaften müssen den entsprechenden Betrag innerhalb von sieben Tagen an den Vermittler überweisen, der anschließend weitere sieben Tage für die Auszahlung an den Reisenden erhält.
Bereits während der Buchung müssen Vermittlungsplattformen über diese Erstattungsbedingungen informieren. Dadurch sollen Passagiere ihre Ansprüche besser nachvollziehen können.
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Einheitliche Formulare für Entschädigungen
Die EU will die Beantragung von Rückzahlungen und Entschädigungen vereinfachen. Dafür sollen standardisierte Formulare eingeführt werden, die für sämtliche Verkehrsträger genutzt werden können.
Die Europäische Kommission wird diese Dokumente online in allen Amtssprachen der EU bereitstellen. Reisende sollen damit ihre Forderungen leichter geltend machen können, unabhängig davon, ob sie mit Flugzeug, Bahn, Bus oder Schiff unterwegs waren.
Kostenloser Begleitflug bei notwendiger Unterstützung
Die Reform verbessert außerdem die Rechte von Fluggästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität. Ist während einer Flugreise eine Begleitperson erforderlich, soll diese ohne zusätzliche Ticketkosten mitreisen können.
Für Bahn-, Bus- und Schiffsreisen bestehen entsprechende Regelungen bereits. Die neuen Vorschriften sollen den Schutz damit stärker zwischen den unterschiedlichen Verkehrsmitteln angleichen.
Behörden können eigenständig kontrollieren
Auch die Durchsetzung der Fahrgastrechte soll verbessert werden. Nationale Aufsichtsbehörden erhalten zusätzliche Möglichkeiten, Verkehrsunternehmen auf die Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu überprüfen.
Künftig dürfen sie eigenständig Kontrollen, Untersuchungen und Befragungen einleiten. Eine vorherige Beschwerde betroffener Reisender ist dafür nicht mehr erforderlich.
Inkrafttreten für Oktober 2027 vorgesehen
Das Europäische Parlament verabschiedete die Reform mit 652 Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen und acht Enthaltungen. Bevor die Vorschriften rechtskräftig werden, muss der Rat der Europäischen Union noch zustimmen.
Anschließend sollen die Regelungen im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und ab dem 23. Oktober 2027 Anwendung finden. Sie ergänzen die bereits beschlossene Weiterentwicklung der europäischen Fluggastrechte.
Nach Angaben des Parlaments betreffen die bestehenden Fahrgastrechte jährlich rund 13 Milliarden Reisen innerhalb der EU. Bis 2030 wird ein Anstieg auf etwa 15 Milliarden erwartet.





