Das Europäische Parlament will kleine Unternehmen bei der Einhaltung europäischer Abfallvorschriften entlasten, wie eine heutige Abstimmung bestätigt. Hersteller von Verpackungen, Batterien, Textilien und weiteren Produkten sollen unter bestimmten Voraussetzungen keine Bevollmächtigten mehr in anderen EU-Mitgliedstaaten benennen müssen. Die geplante Ausnahme betrifft ausschließlich kleinere Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union. Die grundsätzliche Verantwortung für Sammlung und Recycling bleibt bestehen.
Weniger Verwaltungsaufwand beim grenzüberschreitenden Verkauf
Bislang müssen Unternehmen, die bestimmte Produkte in mehreren EU-Staaten vertreiben, in den jeweiligen Ländern Bevollmächtigte für die Einhaltung ihrer abfallrechtlichen Verpflichtungen einsetzen. Diese Vorgabe verursacht zusätzlichen organisatorischen und finanziellen Aufwand.
Das Parlament unterstützt deshalb eine befristete Ausnahme für kleine und Kleinstunternehmen. Betroffen sind Hersteller und Anbieter von Verpackungen, Batterien, Textilien, Schuhen, Elektrogeräten sowie Einwegkunststoffprodukten.
Mit der Änderung sollen insbesondere kleinere Anbieter leichter am europäischen Binnenmarkt teilnehmen können, ohne in jedem Absatzland zusätzliche Vertretungsstrukturen aufbauen zu müssen.
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Ausnahme nur für Unternehmen unter 50 Beschäftigten
Die Abgeordneten wollen die Erleichterung auf Unternehmen begrenzen, die ihren Sitz innerhalb der EU haben und weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen. Zusätzlich darf ihr Jahresumsatz oder ihre Bilanzsumme zehn Millionen Euro nicht erreichen.
Die Befreiung soll längstens bis 2035 gelten. Sie könnte bereits früher enden, falls die EU zuvor ein umfassendes Gesetz zur Kreislaufwirtschaft verabschiedet.
Damit geht das Parlament einen gezielteren Weg als der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kommission. Größere Unternehmen sollen weiterhin den bisherigen Anforderungen unterliegen.
Recyclinggebühren und Umweltpflichten bleiben bestehen
Die geplante Vereinfachung betrifft ausschließlich die Pflicht zur Benennung nationaler Bevollmächtigter. Andere Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung bleiben unverändert.
Unternehmen müssen weiterhin die vorgeschriebenen Beiträge zur Finanzierung von Abfallsammlung, Sortierung und Recycling leisten. Auch bestehende Vorgaben zur Vermeidung von Abfällen gelten fort.
Die EU will damit bürokratische Hürden verringern, ohne die Finanzierung der Entsorgung oder die umweltpolitischen Ziele grundsätzlich zu verändern.
Einheitliche digitale Verfahren sollen zusätzlich entlasten
Neben der Ausnahme fordert das Europäische Parlament eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Insbesondere sollen Informationen über Herstellerpflichten leichter ausgetauscht werden können.
Geplant sind außerdem stärker aufeinander abgestimmte digitale Systeme und vereinheitlichte Berichtspflichten. Dadurch könnten Unternehmen ihre gesetzlichen Verpflichtungen künftig mit geringerem Verwaltungsaufwand erfüllen.
EU-Parlament stimmt mit großer Mehrheit zu
Die parlamentarische Position zu Batterien und Verpackungen erhielt 616 Ja-Stimmen bei neun Gegenstimmen und 39 Enthaltungen. Für die entsprechenden Änderungen bei Textilien, Schuhen, Elektrogeräten und Einwegkunststoffen stimmten 612 Abgeordnete, acht votierten dagegen und 39 enthielten sich.
Die Beschlüsse sind Bestandteil des europäischen Umwelt-Omnibus-Pakets. Mit diesem Vorhaben sollen bestehende Umweltvorschriften vereinfacht und wirtschaftliche Belastungen reduziert werden.
Verhandlungen mit dem Rat stehen noch aus
Die Änderungen sind noch nicht endgültig beschlossen. Zunächst muss der Rat der Europäischen Union seine Verhandlungsposition festlegen, bevor beide Institutionen über die endgültigen Gesetzestexte beraten können.
Parallel plant die Europäische Kommission, noch 2026 einen umfassenden Rechtsrahmen für die Kreislaufwirtschaft vorzulegen. Die jetzt vorgesehenen Erleichterungen sollen bis zu einer langfristigen Neuregelung für mehr Rechtssicherheit und weniger Verwaltungsaufwand sorgen.



