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Kosmetika und Spielzeug: EU verzeichnet Rekordzahl gefährlicher Produkte

Im Jahresbericht 2024 zum Safety Gate meldet die EU eine Rekordzahl gefährlicher Produkte, vor allem Kosmetika und Spielzeug. Die Kommission reagiert mit neuen Spielzeugregeln, digitalem Produktschutz und einer Offensive zur besseren Überwachung des Onlinehandels.

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Die Europäische Kommission hat ihren Jahresbericht zum Safety Gate 2024 veröffentlicht – dem Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Non-Food-Produkte. Mit 4.137 gemeldeten Warnungen wurde ein neuer Höchststand erreicht. Die meisten Meldungen betrafen Kosmetika (36 %), gefolgt von Spielzeug (15 %), Elektrogeräten (10 %), Fahrzeugen (9 %) und chemischen Produkten (6 %). Chemische Inhaltsstoffe waren bei fast der Hälfte aller Warnungen ursächlich, darunter problematische Stoffe wie Cadmium, Blei und der Duftstoff BMHCA.

Chemikalien in Kosmetik und Spielzeug als Hauptverursacher

Besonders auffällig: 97 % der gemeldeten Kosmetikprodukte enthielten BMHCA – einen synthetischen Duftstoff, der fortpflanzungsschädigend wirkt und Hautreizungen auslösen kann. Auch allergene Duftstoffe in Körperölen sowie Weichmacher in Kleidung wurden beanstandet. Die Marktüberwachungsbehörden reagierten mit über 4.200 Folgemaßnahmen, vom Verkaufsstopp bis hin zur Marktrücknahme der betroffenen Produkte.

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Neue Spielzeugverordnung bringt strengere Regeln

Im April 2025 einigten sich EU-Parlament und Rat auf neue Vorschriften für Spielzeug. Künftig sind bestimmte Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verboten. Ein digitaler Produktpass wird zudem sicherstellen, dass online und offline verkaufte Spielwaren den EU-Sicherheitsstandards entsprechen. Behörden erhalten mehr Befugnisse, um gefährliche Produkte aus dem Verkehr zu ziehen.

Kontrolle des Onlinehandels soll weiter verschärft werden

Die Kommission plant darüber hinaus den ersten EU-weiten Produktsicherheits-Sweep. Dieser soll auf Online-Marktplätzen durchgeführt werden, um gezielt gegen Verstöße vorzugehen. Unterstützt wird die Überwachung durch das eSurveillance-Tool „Webcrawler“, das im Jahr 2024 fast 4.000 Warnungen analysierte und mehr als 5.000 verdächtige Webshops identifizierte. Ziel ist es, Online-Angebote unsicherer Produkte schneller zu erkennen und zu entfernen.

Rechtsrahmen durch neue EU-Verordnung gestärkt

Mit der neuen Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit, die Ende 2024 in Kraft trat, wurde der EU-weite Rechtsrahmen modernisiert. Sie schreibt vor, dass alle Produkte – unabhängig vom Vertriebsweg oder Herkunftsland – sicher sein müssen. Zudem stärkt sie Rückrufpflichten, verbessert die Durchsetzung von Maßnahmen und führt das neue „Consumer Safety Gateway“ ein, mit dem Verbraucher selbst Sicherheitsbedenken melden können.

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