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Digital Markets Act: EU-Kommission prüft Googles Einhaltung des DMA

Google auf einem Smartphone
Foto: Boarding2Now / depositphotos.com

Key takeaways

Die EU-Kommission startet zwei Verfahren gegen Google, um dessen Einhaltung des Gesetzes über digitale Märkte sicherzustellen. Im Fokus stehen der Zugang zu KI-Funktionen auf Android-Geräten sowie die faire Weitergabe von Suchdaten an Wettbewerber. Ziel ist ein fairer Wettbewerb im digitalen Sektor.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Die Europäische Kommission hat zwei Präzisierungsverfahren gegen Google eingeleitet. Damit will sie sicherstellen, dass der Konzern seine Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) erfüllt. Im Fokus stehen Fragen der Interoperabilität und der Datenweitergabe im Zusammenhang mit KI- und Suchdiensten.

Interoperabilität für KI-Dienste

Das erste Verfahren betrifft Googles Umgang mit Drittentwicklern von KI-Anwendungen. Laut Artikel 6 Absatz 7 des DMA muss Google diesen Unternehmen kostenlosen Zugang zu Hardware- und Softwarefunktionen gewähren, die durch Android gesteuert werden. Diese Funktionen nutzt Google etwa selbst für seine Gemini-KI. Die Kommission will nun konkretisieren, wie Google einen gleichwertigen Zugang für externe KI-Anbieter sicherstellen soll, um Innovationschancen und Wettbewerb auf mobilen Endgeräten zu sichern.

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Zugang zu Suchdaten für Wettbewerber

Im zweiten Verfahren untersucht die Kommission, wie Google seinen Verpflichtungen zur Datenweitergabe nachkommt. Nach Artikel 6 Absatz 11 des DMA muss das Unternehmen Drittanbietern von Online-Suchdiensten anonymisierte Nutzungsdaten wie Klicks, Anfragen und Rankings unter fairen Bedingungen zur Verfügung stellen. Besonders relevant ist dies für KI-gestützte Suchmaschinen. Strittig sind unter anderem Umfang und Qualität der Daten sowie die Modalitäten des Zugriffs.

Weiteres Vorgehen und rechtlicher Rahmen

In den nächsten drei Monaten will die Kommission Google einen Maßnahmenentwurf übermitteln. Binnen sechs Monaten sollen die Verfahren abgeschlossen sein. Die Kommission betont, dass diese Verfahren nicht bereits eine Bewertung der DMA-Einhaltung darstellen, sondern dem Dialog zur Umsetzung dienen. Sanktionen bei Verstößen gegen das DMA bleiben weiterhin möglich.

Hintergrund des Verfahrens ist die zentrale Rolle, die Google im digitalen Ökosystem einnimmt. Mehrere Google-Dienste wurden bereits im September 2023 offiziell als zentrale Plattformdienste gemäß DMA eingestuft. Seit dem 7. März 2024 ist der Konzern verpflichtet, alle relevanten Vorgaben vollständig umzusetzen.

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