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EU genehmigt Übernahme von Kenvue durch Kimberly-Clark unter Auflagen

Eingang zum Headquarter von Kenvue
Foto: Kenvue

Key takeaways

➟ Kimberly-Clark darf Kenvue übernehmen, muss dafür in Europa aber umfangreiche Markenrechte abgeben. Die EU-Kommission will damit den Wettbewerb bei Tampons und Damenhygiene sichern.

Lesezeit ca. 3 Minuten

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des US-Konsumgüterherstellers Kenvue durch Kimberly-Clark unter wettbewerbsrechtlichen Auflagen genehmigt. Voraussetzung ist der Verkauf sämtlicher Tampon- und weiterer Damenhygienemarken von Kimberly-Clark im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Mit der Entscheidung kann der Zusammenschluss der beiden US-Konzerne unter den festgelegten Bedingungen umgesetzt werden. Die Kommission hatte zuvor Bedenken hinsichtlich der Marktposition des fusionierten Unternehmens bei Damenhygieneprodukten in mehreren europäischen Ländern geäußert.

Wettbewerb bei Tampons im Fokus

Die Untersuchung der EU-Wettbewerbshüter konzentrierte sich laut Pressemitteilung insbesondere auf die Märkte für Tampons in Tschechien, Estland und der Slowakei. Dort hätte der Zusammenschluss nach Einschätzung der Kommission einen bedeutenden Wettbewerber beseitigt.

Auf den betroffenen Märkten sind bereits vergleichsweise wenige Anbieter vertreten. Ohne zusätzliche Maßnahmen hätte die Übernahme deshalb den Wettbewerb erheblich einschränken können.

Kimberly-Clark vertreibt unter anderem Damenhygieneprodukte der Marke Kotex, während Kenvue mit o.b. ebenfalls im entsprechenden Marktsegment vertreten ist. Durch die Zusammenführung wären die Aktivitäten beider Unternehmen unter einem Konzerndach gebündelt worden.

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Kimberly-Clark muss Marken verkaufen

Zur Ausräumung der Wettbewerbsbedenken verpflichtete sich Kimberly-Clark, seine gesamten Tampon- und sonstigen Damenhygienemarken im EWR abzugeben. Betroffen sind Kotex einschließlich der Untermarke Lidie sowie Camelia und Record.

Die Veräußerung umfasst neben den Markenrechten auch geistiges Eigentum, technisches Wissen, wichtige Mitarbeiter und relevante Geschäftsbeziehungen. Damit soll der Käufer die übernommenen Aktivitäten eigenständig fortführen können.

Nach Prüfung der Verpflichtungszusagen und Rückmeldungen von Marktteilnehmern kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Überschneidungen zwischen den Unternehmen im europäischen Damenhygienegeschäft beseitigt werden.

Der entsprechend angepasste Zusammenschluss gibt aus Sicht der Wettbewerbshüter keinen weiteren Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken.

Türkisches Unternehmen Dilek als Käufer bestätigt

Parallel zur Fusionsgenehmigung hat die EU-Kommission das türkische Unternehmen Dilek Gıda Üretim ve Pazarlama Ticaret A.Ş. als Erwerber der abzugebenden Geschäftsaktivitäten akzeptiert.

Dilek ist im Vertrieb von Markenartikeln des täglichen Bedarfs tätig. Die Kommission prüfte dessen Geschäftsplan unter Einbeziehung eines unabhängigen Beraters.

Nach Auffassung der Behörde verfügt das Unternehmen über ausreichende finanzielle Mittel und die erforderlichen Fachkenntnisse, um das übernommene Geschäft langfristig wettbewerbsfähig zu betreiben.

Die vollständige Umsetzung der Verpflichtungen wird durch einen unabhängigen Treuhänder überwacht. Dieser handelt unter Aufsicht der Europäischen Kommission.

Zwei große Konsumgüterportfolios werden zusammengeführt

Kimberly-Clark gehört zu den international tätigen Herstellern von Hygiene- und Körperpflegeprodukten. Zum Markenportfolio zählen unter anderem Huggies und Kotex. Im europäischen Markt ist das Unternehmen insbesondere bei Babywindeln, Inkontinenzprodukten und Damenhygieneartikeln vertreten.

Kenvue konzentriert sich auf Gesundheits- und Pflegeprodukte für Verbraucher. Bekannte Marken sind Listerine, Nicorette, Neutrogena und o.b.

Durch die Übernahme werden umfangreiche Aktivitäten in den Bereichen Körperpflege, Gesundheitsprodukte und Hygiene zusammengeführt. Die angeordneten Verkäufe sollen verhindern, dass daraus in einzelnen europäischen Produktmärkten eine wettbewerbsrechtlich problematische Konzentration entsteht.

Genehmigung nach europäischer Fusionskontrolle

Kimberly-Clark hatte den geplanten Zusammenschluss am 25. August 2026 bei der Europäischen Kommission angemeldet. Die Prüfung erfolgte nach den Bestimmungen der EU-Fusionskontrollverordnung.

Da das Unternehmen bereits während der ersten Prüfphase Verpflichtungen angeboten hatte, konnte die Kommission das Vorhaben im erweiterten Vorprüfverfahren bewerten. Für solche Fälle sieht das europäische Wettbewerbsrecht eine Frist von bis zu 35 Arbeitstagen vor.

Die Genehmigung bleibt an die vollständige Erfüllung der Verkaufszusagen gebunden. Erst durch deren Umsetzung sollen die Voraussetzungen für einen wirksamen Wettbewerb auf den betroffenen europäischen Märkten dauerhaft gesichert werden.

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