Der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure (BSI) fordert, die für den 1. Januar 2027 vorgesehene Erhöhung der Alkoholsteuer aus dem Haushaltsbegleitgesetz zu streichen. Der Verband bezweifelt in einer ausführlichen Stellungnahme, dass die geplante Anhebung tatsächlich zu höheren Staatseinnahmen führt. Nach eigenen Modellrechnungen könnten sinkende Absatzmengen einen Großteil der erwarteten Mehreinnahmen aufzehren.
Der Regierungsentwurf sieht eine Erhöhung der Alkohol-, Schaumwein-, Zwischenerzeugnis- und Alkopopsteuer um jeweils 20 Prozent vor. Für Spirituosen würde der Regelsteuersatz von 13,03 auf 15,64 Euro je Liter reinen Alkohols steigen. Der BSI fordert angesichts aktueller Marktdaten eine Neubewertung der fiskalischen Folgen.
Verbraucher reagieren empfindlich auf Preissteigerungen
Grundlage der Verbandskritik sind unter anderem Daten des Marktforschungsunternehmens NielsenIQ. Im ersten Quartal 2026 wurde bei Spirituosen zu regulären Verkaufspreisen eine Preiselastizität von etwa minus 1,9 beobachtet.
Demnach wäre ein Preisanstieg um ein Prozent mit einem Absatzrückgang von rund 1,9 Prozent verbunden. Würde der Handel die Steuererhöhung vollständig weitergeben, könnten die geringeren Verkaufsmengen den zusätzlichen Steuerertrag erheblich reduzieren.
BSI-Geschäftsführerin Angelika Wiesgen-Pick warnt deshalb vor einer Maßnahme, die Unternehmen zusätzlich belaste, ohne dem Staat verlässlich höhere Einnahmen zu sichern.
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Modellrechnungen zeigen mögliches Einnahmerisiko
Für die Spirituosensteuer stehen rechnerische Mehreinnahmen von etwa 385 Millionen Euro jährlich im Raum. Der BSI berücksichtigt in seinen Szenarien neben der Alkoholsteuer auch Veränderungen beim Umsatzsteueraufkommen.
Bei vollständiger Weitergabe der Steuererhöhung liegt der rechnerische Kipppunkt nach Verbandsangaben bei einer Preiselastizität von ungefähr minus zwei. Reagieren Verbraucher stärker auf höhere Preise, könnte der gemeinsame Nettoeffekt aus Alkohol- und Umsatzsteuer negativ ausfallen.
Der beobachtete NielsenIQ-Wert liegt nahe an dieser Schwelle. Werden die Verkaufspreise stärker angehoben als durch den Steueraufschlag allein erforderlich, könnte ein negativer Effekt bereits bei einer geringeren Nachfragereaktion eintreten.
Die Berechnungen sind allerdings keine amtliche Steuerschätzung. Mögliche Auswirkungen auf Beschäftigung, Unternehmensgewinne, Auslandseinkäufe und weitere Steuerarten bleiben ebenso unberücksichtigt wie der Gastronomieabsatz.
Finanzministerium wegen Einnahmeprognose kritisiert
Auch der Steuerrechtler Hanno Kube hinterfragt in einer Stellungnahme zum Haushaltsbegleitgesetz die Belastbarkeit der erwarteten Einnahmen. Für die vorgesehenen Verbrauchsteuererhöhungen insgesamt werden jährliche Mehreinnahmen von 455 Millionen Euro prognostiziert.
Kube verweist auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Haushaltswahrheit. Dieser verlangt möglichst realistische Schätzungen der staatlichen Einnahmen unter Berücksichtigung verfügbarer Erkenntnisse.
Der BSI sieht darin einen weiteren Anlass, die Berechnungsgrundlagen zu überprüfen. Ein tatsächlicher Einnahmeverlust ist durch die Stellungnahme allerdings nicht nachgewiesen.
Verband warnt vor Belastungen für Unternehmen
Neben den fiskalischen Risiken verweist der BSI auf wirtschaftliche Folgen für Hersteller, Importeure und Handel. Höhere Endverbraucherpreise könnten die Nachfrage schwächen und zusätzliche Kosten durch notwendige Preisanpassungen verursachen.
Der Verband kritisiert zudem den Zeitpunkt der geplanten Steuererhöhung. Er verweist auf die vorläufige Inflationsrate von 3,3 Prozent im September 2026 und einen Anstieg der Energiepreise um 14,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Aus Sicht des BSI widerspricht eine zusätzliche Verbrauchsteuerbelastung den staatlichen Bemühungen, Bürger und Unternehmen an anderer Stelle finanziell zu entlasten.
Entscheidung über Steuererhöhung noch offen
Der Branchenverband verlangt, die geplante Anhebung vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erneut auf ihre wirtschaftlichen und fiskalischen Auswirkungen zu prüfen. Entscheidend seien insbesondere die tatsächliche Preisweitergabe und die Reaktion der Verbraucher.
Ob die Steuererhöhung zu zusätzlichen Einnahmen führt, lässt sich anhand der vorgelegten Szenarien nicht abschließend beurteilen. Der BSI hält deshalb an seiner Forderung fest, die Maßnahme aus dem Haushaltsbegleitgesetz 2027 zu streichen.




