Sportgroßereignisse wie die Fußball-EM sind nicht nur für Sponsoren attraktiv, sondern bieten auch eine gute Gelegenheit und einzigartige Möglichkeiten für Marketingaktionen im Handel – aber auch Herausforderungen in Bezug auf rechtliche Anforderungen. Die renommierte IT-Recht-Kanzlei hat in einem Beitrag die wichtigsten Aspekte, die Händler beachten müssen, erläutert.
Denn: Marketingaktionen müssen rechtlichen Anforderungen genügen, um Abmahnungen zu vermeiden. Dazu gehört vor allem die Transparenz und Klarheit der Maßnahmen. Zeitlich begrenzte Rabattaktionen sind erlaubt, müssen jedoch klar befristet sein. Auch ereignisbasierte Preisnachlässe, wie Rabatte bei bestimmten Spielergebnissen, sind möglich, solange die Bedingungen eindeutig formuliert sind. Das Verschenken der Mehrwertsteuer ist zulässig, sofern dies korrekt ausgewiesen wird.
Gewinnspiele erfreuen sich ebenfalls großer Beliebtheit und müssen transparente Teilnahmebedingungen haben. Kostenlose Gewinnspiele benötigen keine behördliche Genehmigung.
Die Werbung in Schwarz-Rot-Gold ist grundsätzlich erlaubt, solange kein amtlicher Anschein erweckt wird. Vorsicht ist bei der Verwendung von Namen und Fotos von Fußballspielern oder anderen Prominenten geboten, da hierfür eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich ist. Geschützte Marken, offizielle Bezeichnungen und Logos der EM, dürfen nur mit Erlaubnis der UEFA verwendet werden.
Goodies, wie kleine Flaggen oder Anhänger, sind als Werbegeschenke erlaubt, solange sie keine Schutzrechte verletzen. Sie können sowohl in der Werbung angekündigt als auch als Überraschung beigelegt werden.
Fazit
Die Fußball-Europameisterschaft bietet vielfältige Marketingchancen und eine gute Gelegenheit für Aufmerksamkeit, solange rechtliche Vorgaben beachtet werden. Händler sollten insbesondere auf Transparenz und korrekte Verwendung von geschützten Elementen achten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.