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VAT in the Digital Age: EU-Rat unterstützt digitale Mehrwertsteuerreform

Das Wort Mehrwertsteuer auf Papier auf einer Schreibmaschine
Foto: Pixabay
Lesezeit ca. 2 Minuten

Mit dem neuen "VAT in the Digital Age"-Paket der EU wird eine einheitliche Umsatzsteuer-ID eingeführt, die Unternehmen die Registrierung in mehreren Ländern ersparen könnte. Die Regelung soll ab Juli 2028 in Kraft treten und insbesondere KMU entlasten, die europaweit tätig sind.

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Die Europäische Kommission hat die neue allgemeine Ausrichtung des Rates der EU zu den Vorschlägen für ein modernes, digitalisiertes Mehrwertsteuersystem begrüßt. Ziel des Maßnahmenpakets ist es, das EU-weite Mehrwertsteuersystem sowohl betrugssicherer als auch anwenderfreundlicher für Unternehmen zu gestalten. Zudem soll die Reform zu faireren Wettbewerbsbedingungen zwischen Online-Dienstleistern und traditionellen Anbietern beitragen, insbesondere in den Bereichen Kurzzeitvermietung und Personenbeförderung.

Kernstück des Pakets sind drei wesentliche Maßnahmen:

Einführung der digitalen Mehrwertsteuererklärung in Echtzeit

Das neue System basiert auf der elektronischen Rechnungsstellung für grenzüberschreitende Transaktionen und soll Mitgliedstaaten direkten Zugang zu Echtzeit-Informationen geben. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Mehrwertsteuerbetrug effektiver zu bekämpfen und die Geschäftstransparenz zu steigern. Die elektronische Rechnungsstellung beschleunigt zugleich den digitalen Wandel von Geschäftsprozessen, erleichtert die Vorschrifteneinhaltung und verbessert die Datensicherheit. Dies schafft eine Grundlage für datengesteuerte Entscheidungen, die Wachstum und Innovation fördern.

Verpflichtung von Plattformbetreibern zur Mehrwertsteuererhebung

Plattformen in den Bereichen Personenbeförderung und kurzfristige Vermietung sollen künftig dafür verantwortlich sein, die Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen einzuziehen, wenn die eigentlichen Dienstleister selbst keine Mehrwertsteuer erheben. Diese Regelung soll gleiche Bedingungen für digitale und traditionelle Dienstleister schaffen und die Steuerpflicht für einzelne Gastgeber oder Fahrer vereinfachen, die häufig als Kleinunternehmer tätig sind.

Erweiterung der „einzigen Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer“

Um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern, plant die EU, das Modell der „einzigen Anlaufstelle“ (One-Stop-Shop) auszuweiten. Dieses Modell erlaubt es Unternehmen, sich lediglich in einem Mitgliedstaat zu registrieren, statt mehrere Registrierungen für Mehrwertsteuerzwecke in verschiedenen Ländern vorzunehmen. Durch diese Maßnahme können Prozesse für Unternehmen vereinfacht und deren administrativer Aufwand reduziert werden.

Wie geht es weiter?

Nach weiterer Konsultation des Europäischen Parlaments ist geplant, dass die EU-Finanzminister das neue Mehrwertsteuerpaket final annehmen. Damit sollen die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die EU-Mehrwertsteuer stärker an die Bedürfnisse des digitalen Zeitalters anzupassen und die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu harmonisieren.

Ecommerce Europe und EuroCommerce begrüßen die Verabschiedung des „VAT in the Digital Age“-Pakets durch die EU-Finanzminister als wichtigen Schritt zur Vereinfachung und Modernisierung des europäischen Umsatzsteuersystems. Insbesondere der Aspekt der einheitlichen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Single VAT Registration, SVR) für die gesamte EU stellt eine zentrale Reform dar, die für viele Unternehmen Erleichterungen bringen wird.

Bislang müssen Unternehmen, die ihre Produkte europaweit vertreiben, in jedem EU-Land eine separate Registrierung vornehmen. Diese aufwendigen und kostspieligen Mehrfachregistrierungen stellen gerade für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) oft ein Hindernis dar, da sie hohe Verwaltungskosten und erheblichen Zeitaufwand erfordern. Mit der neuen Regelung könnten diese Unternehmen künftig eine einzige Umsatzsteuer-ID für sämtliche EU-Staaten nutzen und so grenzüberschreitend einfacher tätig werden.

Die Umsetzung ist erst für Juli 2028 vorgesehen – nach Ansicht der Verbände ein recht spätes Datum, das ambitioniertere Planungen der Mitgliedstaaten hätte widerspiegeln können. Dennoch bedeutet das verabschiedete Paket einen entscheidenden Schritt, der den Unternehmen mehr Rechtssicherheit und eine zukunftssichere steuerliche Grundlage bieten soll.

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