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Mit Beginn der Gartensaison steigen auch die Aktivitäten betrügerischer Fakeshops. Sie locken mit auffällig günstigen Preisen für Rasenmäher, Fahrräder oder Grills. Oft fehlt die Lieferung ganz oder die Ware ist minderwertig. Verbraucherzentralen nennen aktuelle Verdachtsfälle und geben Tipps, wie sich Fakeshops erkennen lassen – und was Betroffene tun sollten, wenn sie bereits bezahlt haben.
Mit dem Start in die warme Jahreszeit zieht es viele Menschen in Garten, Natur und auf das Fahrrad. Passend dazu steigt die Nachfrage nach saisonalen Produkten wie Rasenmähern, Grills und Fahrrädern. Diese Entwicklung machen sich zunehmend die Betreiber von Fakeshops zunutze. Mit auffällig günstigen Preisen und angeblich sofort lieferbaren Artikeln versuchen sie, arglose Kunden in die Falle zu locken.
Im aktuellen Frühling gehören Gartengeräte, Fahrrad-Zubehör und Campingartikel zu den am häufigsten beworbenen Produkten auf betrügerischen Websites, wie die Verbraucherzentrale mitteilt. Dabei suggerieren die Fakeshops ein professionelles Erscheinungsbild, etwa durch Produktfotos, Kundenbewertungen und technische Details. Die Preise liegen oft deutlich unter dem Marktniveau – ein bewusst gesetztes Lockmittel, um impulsive Kaufentscheidungen zu provozieren.
Laut den Verbraucherzentralen mehren sich aktuell Hinweise auf dubiose Onlineshops wie dailyessentialsmall.shop, vering24.de oder fahrradhandel-hartmann.de. Auch Domains wie hansrasenmaher.com oder adventure-shop.at sind derzeit besonders auffällig. Die Seiten versprechen sofortige Verfügbarkeit beliebter Produkte – doch nach der Zahlung bleibt die Ware aus, oder es werden minderwertige Ersatzartikel geliefert.
Trotz professioneller Aufmachung gibt es Warnsignale, an denen sich Fakeshops entlarven lassen. Dazu zählt insbesondere ein fehlendes oder unvollständiges Impressum. Auch wenn ausschließlich Vorkasse verlangt wird, etwa per Überweisung oder Kryptowährung, ist Vorsicht geboten.
Weitere Hinweise auf Betrugsversuche sind unrealistisch niedrige Preise, die plötzliche Verfügbarkeit vergriffener Artikel sowie Kundenbewertungen, die entweder fehlen oder durch übertriebene Lobeshymnen auffallen. Häufig finden sich auf diesen Websites zudem auffällige Rechtschreibfehler – ein Zeichen für automatisierte Übersetzungen und mangelnde redaktionelle Kontrolle.
Die Verbraucherzentrale stellt zudem einen Fakeshop-Finder zur Verfügung, bei dem den Verbraucherschützern bekannte Betrügershops hinterlegt sind.
Wer bereits Opfer eines Fakeshops geworden ist, sollte umgehend handeln. Zunächst gilt es, die Bank zu kontaktieren und zu prüfen, ob die Zahlung noch gestoppt werden kann. Je nach Zahlungsart und Bank ist das mitunter nur wenige Stunden möglich. Bei Lastschriften besteht ein Rückbuchungsrecht von bis zu acht Wochen.
Zudem sollten alle verfügbaren Belege gesichert werden – darunter E-Mails, Bestellbestätigungen und Screenshots. Die Verbraucherzentrale rät, zusätzlich Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten, da es sich rechtlich um Betrug handelt. Zur Prüfung verdächtiger Onlineshops steht Betroffenen außerdem der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen zur Verfügung.
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