ANZEIGE

ANZEIGE

Verbraucherschützer warnen: Gefährliche Produkte weiter auf Online-Marktplätzen

Digital Services Act DSA auf einer Tastatur
Foto: depositphotos.com

Key takeaways

Millionen unsicherer Produkte werden auf Online-Marktplätzen gelöscht – doch viele gelangen zunächst in den Verkauf. Verbraucherschützer fordern strengere Kontrollen und mehr Verantwortung für Plattformbetreiber.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Gefährliche und verbotene Produkte werden weiterhin auf großen Online-Marktplätzen angeboten – trotz bestehender EU-Warnsysteme. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert deshalb erneut strengere Prüfpflichten für Plattformbetreiber, um Verbraucher besser zu schützen.

Millionen unsichere Produkte im Umlauf

Eine Auswertung der DSA-Transparenzdatenbank zeigt das Ausmaß des Problems: Allein im November 2025 entfernten fünf große Online-Marktplätze EU-weit fast 70 Millionen Angebote. Rund 30 Millionen davon wurden als unsicher oder verboten eingestuft. Die übrigen Produkte verstießen gegen interne Richtlinien der Plattformen.

Anzeige

Gewinnen in der Plattform-Ökonomie

von Alexander Graf – der Leitfaden für Handelsentscheider
★★★★☆ 4,4 / 5 Sterne
Jetzt bei Amazon entdecken

Warnungen werden nicht konsequent umgesetzt

Besonders kritisch: Produkte, vor denen das europäische Schnellwarnsystem „Safety Gate“ ausdrücklich warnt, sind weiterhin online verfügbar. In vielen Fällen erfolgt die Überprüfung erst nach Veröffentlichung eines Angebots. Dadurch gelangen potenziell gefährliche Waren überhaupt erst in den Verkauf.

Verbraucherschützer kritisieren, dass es keine klaren Vorgaben gibt, wie häufig Plattformen ihre Angebote mit bestehenden Warnlisten abgleichen müssen. Stichprobenartige Kontrollen reichen aus ihrer Sicht nicht aus, um Risiken effektiv zu minimieren.

Forderung nach präventiven Kontrollen

Der vzbv fordert daher einen grundlegenden Kurswechsel: Online-Marktplätze sollen verpflichtet werden, Produkte bereits vor der Freischaltung mit offiziellen Warnsystemen abzugleichen. Unsichere Waren dürften gar nicht erst online erscheinen. Zusätzlich sollen bestehende Angebote regelmäßig überprüft werden.

Als Beispiel nennen die Verbraucherschützer unter anderem ein belastetes Spielzeug, das trotz jahrelanger Warnung weiterhin angeboten wurde. Solche Fälle zeigen aus ihrer Sicht, dass die aktuellen Regeln nicht ausreichen.

Kritik an mangelnder Transparenz

Auch die Qualität der Daten in der Transparenzdatenbank steht in der Kritik. Nur ein Bruchteil der gemeldeten Löschungen verweist konkret auf bestehende Sicherheitswarnungen. Zudem fehlen häufig detaillierte Informationen zu den betroffenen Produkten.

Dadurch bleibt unklar, ob gefährliche Waren auf anderen Plattformen weiterhin verkauft werden. Die Verbraucherschützer fordern daher klarere Vorgaben für die Dokumentation und Veröffentlichung solcher Fälle, um echte Transparenz zu schaffen.

Ähnliche Artikel

Must-read

ANZEIGE
JANGER E-Commerce
Wer als Shop-Betreiber, E-Commerce Manager oder Gründer einer E-Commerce-Marke erfolgreich werden möchte, muss drei grundsätzliche Faktoren, Verkaufspsychologie, Außendarstellung und Design sowie Nutzererlebnis, verinnerlichen.

Top-News

Sponsored

Sponsored