Die Bundesregierung hat heute den Weg für eine bundesweite Zuckergetränkesteuer freigemacht. Das Kabinett verabschiedete eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen, die eine Abgabe auf zuckerhaltige Erfrischungsgetränke ab dem 1. Juli 2027 vorsieht. Die endgültige Entscheidung muss der Bundestag treffen.
Mit der neuen Steuer will die Koalition den Zuckerkonsum reduzieren und zusätzliche Mittel für die gesetzliche Krankenversicherung bereitstellen. Das Bundesfinanzministerium rechnet für 2027 mit Einnahmen von 690 Millionen Euro.
Zwei Steuerstufen nach Zuckergehalt vorgesehen
Der Entwurf sieht eine Besteuerung von Getränken mit mindestens fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter vor. Ab diesem Grenzwert sollen 26 Cent je Liter anfallen. Bei einem Zuckergehalt von mindestens acht Gramm steigt die Abgabe auf 32 Cent.
Betroffen wären insbesondere Limonaden, gesüßte Fruchtschorlen, Eistees, Energydrinks und Fruchtnektare. Auch zuckerhaltige Sirupe und Konzentrate für die Getränkezubereitung sollen erfasst werden.
Für eine 1,5-Liter-Flasche könnten damit rechnerisch 39 beziehungsweise 48 Cent Steuer entstehen. Ob Hersteller und Handel diese Belastung vollständig an Verbraucher weitergeben, bleibt offen.
Eine ursprünglich diskutierte dritte Steuerstufe für besonders zuckerreiche Getränke ist im Kabinettsentwurf nicht mehr enthalten.
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Zahlreiche Getränke bleiben steuerfrei
Ausgenommen werden sollen reine Frucht- und Gemüsesäfte, ungesüßte Schorlen sowie Milch und pflanzliche Alternativen wie Hafer- oder Reisdrinks. Auch Getränke, die ausschließlich mit Süßungsmitteln gesüßt sind, fallen nicht unter die geplante Abgabe.
Alkoholische Getränke und verschiedene alkoholfreie Alternativen, darunter alkoholfreies Bier, Wein und Schaumwein, sollen ebenfalls ausgenommen bleiben.
Steuerpflichtig wären grundsätzlich Hersteller beziehungsweise Großhändler. Für kleinere unabhängige Produzenten mit höchstens 70.000 Litern Jahresproduktion sind Ausnahmen vorgesehen.
Eine zusätzliche Befreiung für Betriebe mit bis zu einer Million Litern Jahresproduktion steht unter dem Vorbehalt einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Einnahmen sollen Krankenkassen stabilisieren
Die Bundesregierung verbindet mit der Steuer gesundheitspolitische und finanzielle Ziele. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums verursacht der erhöhte Konsum zuckerhaltiger Getränke jährlich geschätzte Behandlungskosten von rund 2,1 Milliarden Euro.
Ein geringerer Zuckerkonsum soll langfristig das Risiko für Übergewicht, Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Karies reduzieren. Besonders Kinder und Jugendliche stehen dabei im Mittelpunkt.
Für 2028 erwartet der Bund Steuereinnahmen von 925 Millionen Euro. In den Folgejahren werden jährliche Einnahmen in einer Größenordnung von rund 875 bis 890 Millionen Euro prognostiziert.
Die Mittel sollen dazu beitragen, die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren.
Getränkeindustrie warnt vor zusätzlicher Belastung
Aus der Getränkewirtschaft kommt Kritik an den Plänen. Branchenvertreter befürchten steigende Produktionskosten und zusätzliche wirtschaftliche Belastungen für Hersteller und Handel.
Für Unternehmen könnte die Abgabe einen Anreiz schaffen, Rezepturen anzupassen und den Zuckergehalt unter die vorgesehenen Schwellenwerte zu senken. Gleichzeitig müssten steuerpflichtige Betriebe ihre Abrechnungs- und Verwaltungsprozesse auf die neue Verbrauchsteuer vorbereiten.
Bundestag muss über Einführung entscheiden
Mit dem Kabinettsbeschluss ist die Zuckergetränkesteuer noch nicht endgültig verabschiedet. Der Bundestag muss den Vorschlag zunächst beraten und beschließen.
Für den Lebensmittelhandel wäre die Einführung vor allem bei Preisgestaltung, Sortimentsplanung und Lieferantenverhandlungen relevant. Je nach Zuckergehalt könnten sich die steuerlichen Belastungen einzelner Getränke deutlich unterscheiden.
Hersteller hätten zugleich die Möglichkeit, durch Rezepturänderungen auf die geplanten Steuergrenzen zu reagieren. Welche Auswirkungen die Abgabe tatsächlich auf Verkaufspreise und Konsumverhalten haben wird, lässt sich derzeit nicht abschließend beurteilen.





