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Bundeskartellamt genehmigt Übernahme von 38 tegut-Märkten durch REWE

Eingang einer tegut Filiale
Foto: Ben Pakalski / tegut

Key takeaways

➟ Das Bundeskartellamt erlaubt REWE die Übernahme von 38 tegut-Märkten unter Auflagen. Zwei Standorte in Hessen bleiben vier Jahre ausgeschlossen. Hintergrund sind wettbewerbsrechtliche Bedenken in drei regionalen Märkten.

Lesezeit ca. 3 Minuten

Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme von 38 tegut-Lebensmittelmärkten durch REWE unter Nebenbestimmungen freigegeben. Wie die Wettbewerbsbehörde heute mitteilte, muss REWE für vier Jahre auf den Erwerb zweier weiterer Standorte in Marburg-Ketzerbach und Schlüchtern verzichten. Damit sollen erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigungen in drei regionalen Märkten verhindert werden.

Ursprünglich hatte REWE die Übernahme von 40 tegut-Filialen sowie zwei Immobilien angemeldet. Die Immobilien wurden ebenfalls freigegeben. Die Prüfung des Vorhabens lief seit April 2026. Ende August hatte das Bundeskartellamt den beteiligten Unternehmen seine vorläufige Bewertung übermittelt.

REWE muss auf zwei tegut-Standorte verzichten

Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken konzentrierten sich auf drei lokale Marktgebiete in Hessen: Schlüchtern, Marburg-Ketzerbach und Marburg-City.

Nach Einschätzung des Bundeskartellamtes hätte die ursprünglich geplante Übernahme dort zu einer erheblichen Einschränkung des Wettbewerbs führen können. REWE verpflichtete sich deshalb, die Märkte in Schlüchtern und Marburg-Ketzerbach vier Jahre lang nicht zu erwerben.

Die Verpflichtung gilt für sämtliche Unternehmen der REWE-Gruppe und schließt auch neue Mietverträge für die betreffenden Standorte aus. Durch den Verzicht auf Marburg-Ketzerbach werden zugleich die wettbewerblichen Bedenken im angrenzenden Marktgebiet Marburg-City ausgeräumt beziehungsweise auf ein kartellrechtlich akzeptables Maß begrenzt.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte, dass die Zusagen eine deutliche Verschlechterung der Einkaufsmöglichkeiten in den betroffenen Regionen verhindern sollen.

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Beschaffungsmärkte stehen der Übernahme nicht entgegen

Neben den Auswirkungen auf Verbraucher untersuchte die Behörde auch die Stellung von REWE gegenüber Lebensmittelherstellern und Lieferanten. Dabei konnte das Bundeskartellamt auf Erkenntnisse aus dem parallel geführten Verfahren zur Übernahme von tegut-Standorten durch EDEKA zurückgreifen.

REWE gehört zu den führenden Lebensmittelhändlern und ist für zahlreiche Markenhersteller ein wichtiger Abnehmer. Durch die 38 zusätzlichen Märkte erhöht sich der Anteil des Unternehmens am bundesweiten Beschaffungsvolumen jedoch um deutlich weniger als 0,2 Prozentpunkte.

Eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf den Beschaffungsmärkten erwartet die Behörde deshalb nicht. Zudem wurde zugesichert, dass REWE weder während der Übernahme noch nach deren Abschluss Zugang zu den bisherigen Einkaufskonditionen von tegut und der Einkaufskooperation RTG erhält.

Vier Handelsgruppen kontrollieren über 90 Prozent des Marktes

Die Ermittlungen bestätigen zugleich die starke Konzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel. Nach Angaben des Bundeskartellamtes entfallen mittlerweile mehr als 90 Prozent des bundesweiten Branchenumsatzes auf EDEKA, REWE, die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland sowie ALDI.

Diese Marktstruktur allein reicht nach Auffassung der Behörde jedoch nicht aus, um eine Unternehmensübernahme zu untersagen. Entscheidend ist vielmehr, ob sich die Wettbewerbsbedingungen durch den jeweiligen Zusammenschluss erheblich verschlechtern.

Bei der Bewertung einzelner Lebensmittelmärkte berücksichtigt das Bundeskartellamt deshalb insbesondere die örtlichen Einkaufsalternativen und die tatsächlichen Einzugsgebiete der Filialen.

Migros-Rückzug führt zur Neuverteilung des tegut-Filialnetzes

Die Übernahme ist Teil des Verkaufs der deutschen tegut-Gruppe durch die Schweizer Genossenschaft Migros Zürich. Migros hatte im März 2026 angekündigt, sich aus dem deutschen Lebensmittelhandel zurückzuziehen. tegut betrieb zuletzt rund 300 klassische Lebensmittelmärkte sowie zusätzliche automatisierte Kleinflächenstandorte.

Im Zuge des Verkaufsprozesses genehmigte das Bundeskartellamt zunächst die Übernahme von 36 Standorten durch Tante Enso. Anschließend erhielt EDEKA die Freigabe für 178 tegut-Märkte und weitere Unternehmensteile. Diese Entscheidung war ebenfalls mit umfangreichen Nebenbestimmungen verbunden. EDEKA musste unter anderem auf 24 Standorte verzichten. Mit der aktuellen Genehmigung können nun weitere 38 Filialen an REWE übergehen.

Zukunft weiterer tegut-Märkte bleibt offen

Die kartellrechtlichen Freigaben regeln nicht die Zukunft sämtlicher bisheriger tegut-Standorte. Über die weitere Nutzung von Märkten, die weder von REWE noch von EDEKA übernommen werden, müssen die beteiligten Unternehmen entscheiden. Das gilt auch für Filialen, die aufgrund wettbewerbsrechtlicher Auflagen vom Erwerb ausgeschlossen sind.

Das Bundeskartellamt legt mit seinen Entscheidungen weder künftige Betreiber noch die Fortführung einzelner Standorte fest. Die Genehmigung der REWE-Übernahme ist zudem noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden. Zuständig wäre das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Für REWE schafft die Entscheidung zunächst die kartellrechtliche Grundlage, das Filialnetz um 38 tegut-Märkte zu erweitern. Gleichzeitig begrenzen die Auflagen eine weitere Konzentration in den betroffenen hessischen Regionen.

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