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Amazon im Visier: Britisches Gericht lässt Milliarden-Klage zu

Brennender Amazon-Karton
Foto: Pexels / Luis Quintero

Key takeaways

Das britische Tribunal lässt eine milliardenschwere Sammelklage gegen Amazon wegen wettbewerbswidriger Buy-Box-Praktiken zu. Betroffen sind Millionen britischer Verbraucher, die durch algorithmisch gesteuerte Produktempfehlungen mutmaßlich zu überhöhten Preisen kauften.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Das britische Competition Appeal Tribunal (CAT) hat eine milliardenschwere Sammelklage gegen Amazon zugelassen. Die Klage richtet sich gegen die Geschäftspraktiken des Unternehmens im Zusammenhang mit der sogenannten Buy Box – ein Algorithmus-gesteuerter Bereich auf der Amazon-Webseite, der in der Regel das bevorzugte Angebot für ein Produkt anzeigt.

Hagens Berman EMEA LLP, eine auf Sammelklagen spezialisierte Kanzlei, und ihre Co-Kanzlei Charles Lyndon Limited vertreten laut Medienmitteilung nun die Interessen von rund 49,4 Millionen britischen Verbrauchern. Sie werfen Amazon vor, über Jahre hinweg seine Marktmacht missbraucht und Verbraucher durch gezielte algorithmische Platzierung teurerer Angebote benachteiligt zu haben.

Algorithmus lenkt Käuferverhalten

Laut Klageschrift nutzt Amazon einen eigenen Algorithmus, um bei Produktsuchen bevorzugt Angebote anzuzeigen, die für den Konzern besonders profitabel sind. Diese erscheinen dann in der sogenannten Buy Box, die einen schnellen Kauf mit nur einem Klick ermöglicht. Rund 80 Prozent der Kunden folgen dieser Voreinstellung, ohne alternative Anbieter zu prüfen.

Dies habe dazu geführt, dass Verbraucher regelmäßig höhere Preise zahlten, obwohl günstigere Angebote verfügbar gewesen wären. Zudem habe Amazon Angebote von Händlern, die ihre Produkte selbst versenden (Fulfilled by Merchant, FBM), systematisch benachteiligt gegenüber jenen, die Amazons Versanddienst (Fulfilled by Amazon, FBA) nutzen.

Das CAT stützt sich dabei auch auf frühere Einschätzungen der britischen Wettbewerbsbehörde CMA, die ebenfalls eine Wettbewerbsverzerrung durch Amazon vermutet. Das Gericht urteilte, dass durch die Voreingenommenheit zugunsten von FBA-Angeboten sowohl Händler als auch Verbraucher geschädigt worden sein könnten – durch geringeren Wettbewerb und höhere Preise.

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Robert Hammond als Vertreter von Millionen Verbrauchern

Das CAT bestätigte nicht nur die Zulässigkeit der Klage, sondern auch die Eignung des Konsumentenschützers Robert Hammond als Repräsentant der Sammelklage. Die Klage wird auf Opt-out-Basis geführt, das heißt: Alle betroffenen Verbraucher sind automatisch Teil der Klage, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen.

Berechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich, die zwischen Oktober 2015 und dem 7. Juni 2023 Produkte über Amazon.com gekauft haben.

Hagens Berman EMEA wird in diesem Fall von hochkarätigen Experten begleitet – darunter der Queen’s Counsel Philip Moser sowie die Ökonomenteams von Fideres und Four World Capital, welche auch die Finanzierung der Klage übernehmen.

Milliardenforderungen gegen Amazon

Der Schaden für die Verbraucher wird auf über 1,3 Milliarden Pfund (etwa 1,5 Milliarden Euro) geschätzt. Parallel zur Verbraucherklage läuft eine zweite Klage im Namen von mehr als 200.000 Händlern, die ebenfalls von Amazons algorithmischer Praxis betroffen sein sollen. Beide Verfahren könnten das Verhalten des E-Commerce-Riesen in Europa dauerhaft verändern.

„Amazon mag sich zu groß fühlen, um zur Rechenschaft gezogen zu werden – doch genau das sehen wir als Teil des Problems“, so Sergei Purewal von Hagens Berman EMEA. Die Kanzlei sieht in der Entscheidung des CAT einen historischen Meilenstein im britischen Wettbewerbsrecht.

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