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Italienische Wettbewerbsbehörde straft Apple wegen ATT-Richtlinie ab

Apple App Store Icon auf einem iPhone
Foto: Depositphotos

Key takeaways

Die italienische Wettbewerbsbehörde hat Apple wegen missbräuchlicher Ausgestaltung seiner App Store-Regeln mit einer Strafe von 98,6 Mio. € belegt. Im Fokus steht die ATT-Richtlinie, die Drittentwickler im Werbemarkt benachteiligt.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Italiens Wettbewerbsbehörde AGCM hat gegen Apple eine Geldstrafe in Höhe von rund 98,6 Millionen Euro verhängt. Grund für das Verfahren war die App Tracking Transparency (ATT) Richtlinie, die Apple seit April 2021 für iOS-Apps vorschreibt. Diese Datenschutzrichtlinie sei laut AGCM geeignet, den Wettbewerb auf dem Markt für App-Distribution zu beschränken, in dem Apple mit seinem App Store eine „super-dominante“ Stellung einnehme.

Die Ermittlungen wurden in Abstimmung mit der Europäischen Kommission, anderen nationalen Wettbewerbsbehörden und der italienischen Datenschutzbehörde durchgeführt. Im Zentrum der Kritik steht, dass Apple Drittanbieter dazu verpflichtet, über das ATT-Popup eine explizite Zustimmung zur Datenverarbeitung für Werbezwecke einzuholen. Dabei reiche diese Zustimmung allein nicht aus – Entwickler müssten eine doppelte Einwilligung einholen, was aus Sicht der AGCM eine unfaire Hürde darstellt.

Datenschutz als Wettbewerbshemmnis

Laut AGCM seien die ATT-Richtlinien einseitig von Apple vorgegeben und benachteiligten sowohl Entwickler als auch Werbepartner. Während Apple bei eigenen Apps deutlich einfacher auf Nutzerdaten zugreifen könne, würden Drittanbieter durch die doppelte Zustimmungspflicht in ihrer Fähigkeit eingeschränkt, Nutzerprofile für personalisierte Werbung zu erstellen. Da solche Nutzerdaten eine zentrale Rolle für das Geschäftsmodell vieler Apps spielen, stelle dies einen erheblichen Marktnachteil dar.

Die AGCM urteilte, dass Apple durch die Gestaltung seiner Datenschutzrichtlinien den Wettbewerb verzerrt und damit Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) verletzt habe. Die Maßnahmen seien nicht verhältnismäßig und schränkten die unternehmerische Freiheit der App-Entwickler unverhältnismäßig ein. Zwar sei Datenschutz ein legitimes Ziel, doch hätte Apple auch mit weniger restriktiven Mitteln die Nutzerinteressen wahren können.

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Konsequenzen für den App-Markt

Die Entscheidung der italienischen Behörde könnte weitreichende Folgen haben – nicht nur für Apple, sondern auch für die Gestaltung von Plattformrichtlinien in der EU. Die Geldstrafe ist ein deutliches Signal, dass Datenschutz nicht als Vorwand für wettbewerbsfeindliches Verhalten dienen darf. Es bleibt abzuwarten, ob Apple rechtliche Schritte gegen den Bescheid einleitet oder seine Richtlinien entsprechend anpasst.

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