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Leuchturm in Lindau am Bodensee
Lindau am Bodensee / Foto: Pixabay

Ab Januar 2025: Schweiz halbiert Freigrenze für Einkaufstouristen

Lesezeit ca. 2 Minuten

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Schweizer nur noch Waren im Wert von 150 Franken steuerfrei einführen. Die bisherige Freigrenze von 300 Franken wird halbiert, um den grenzüberschreitenden Einkaufstourismus zu begrenzen. Während die Schweizer Mehrwertsteuer nur 8,1 Prozent beträgt, sehen deutsche Vertreter keine massive Bedrohung für die regionale Wirtschaft.

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Einkaufstourismus gehört seit Jahren zum Alltag in den Grenzregionen zwischen Deutschland und der Schweiz. Schweizer Kunden schätzen die günstigeren Preise jenseits der Grenze, während Händler vor allem in Städten wie Konstanz, Waldshut oder Lörrach davon profitieren. Doch dem 1. Januar 2024 greift in der Schweiz eine neue Regelung zur Eindämmung des grenzüberschreitenden Einkaufstourismus.

Freigrenze sinkt von 300 auf 150 Franken

Die Freigrenze für Waren, die aus dem Ausland steuerfrei eingeführt werden dürfen, wird von bisher 300 Franken auf 150 Franken (etwa 160 Euro) gesenkt. Überschreitet der Wert der Einkäufe diese Grenze, wird in der Schweiz Mehrwertsteuer fällig. Diese liegt aktuell bei 8,1 Prozent bzw. 2,6 Prozent und damit noch immer deutlich unter dem deutschen Satz von 19 Prozent bzw. 7 Prozent auf Non-Food-Güter.

Bisher konnten Schweizer Waren im Wert von bis zu 300 Franken (etwa 320 Euro) mehrwertsteuerfrei in die Heimat bringen. Künftig liegt die Grenze nur noch bei 150 Franken (rund 160 Euro). Wer diese Freigrenze überschreitet, muss in der Schweiz Mehrwertsteuer zahlen. Diese liegt mit 8,1 Prozent zwar deutlich unter dem deutschen Satz von 19 Prozent, dennoch könnte die Änderung das Einkaufsverhalten beeinflussen.

Auch die Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer bleibt bestehen – unter einer Bedingung: Einkäufe unter 50 Euro sind von der Erstattung ausgeschlossen.

IHK sieht die Neuerung gelassen

In der deutschen Grenzregion wird die Maßnahme mit gemischten Gefühlen aufgenommen. Vor allem Einzelhandel blicken mit Sorge auf die Neuerung ab Januar. Die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee beurteilt die Situation vergleichsweise gelassen. Die regionale Wirtschaft sehe keine ernsthafte Bedrohung durch die Maßnahme, obwohl es in Einzelfällen zu negativen Folgen kommen könnte.

Die Senkung der Freigrenze wird laut IHK-Einschätzung kaum das Einkaufserlebnis der Schweizer in Süddeutschland beeinträchtigen. Der durchschnittliche Einkaufswert von Schweizer Kunden in Deutschland liegt bei etwa 75 Euro – damit weit unter der neuen Freigrenze von 150 Franken. Die Maßnahme hätte daher vor allem symbolischen Charakter. Unabhängig von der Mehrwertsteuer spielt für Schweizer Einkaufstouristen zudem vor allem das deutlich niedrigere Preisniveau in Deutschland die entscheidende Rolle. Viele Waren sind hierzulande bis zu 30 Prozent günstiger, bei Lebensmitteln sogar bis zu 50 Prozent.

„Zusammenfassend kann man sagen: Für den hiesigen Einzelhandel ist die Absenkung der Freigrenze bedauerlich, für die grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen definitiv kein Fortschritt und für die Schweiz selbst wohl kaum ein Gewinn.“, so IHK-Hauptgeschäftsführerin Prof. Dr. Kathrin Klodt-Bußmann.

Perspektive: Ausfuhr soll digitalisiert werden

Um den Schweizer Kunden zumindest das Prozedere der Mehrwertsteuerrückerstattung zu erleichtern, soll der sogenannte Ausfuhrkassenzettel digitalisiert werden. Ein Pilotprojekt für eine entsprechende App soll im Juli 2025 starten. Auf Schweizer Seite existiert bereits eine digitale Lösung zur Warenanmeldung.

Trotz der Verschärfungen bleibt der Einkaufstourismus für die süddeutsche Grenzregion ein bedeutendes wirtschaftliches Standbein. Wie sich die neuen Regeln langfristig auswirken werden, bleibt jedoch abzuwarten.

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