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Bundeskartellamt: Peek&Cloppenburg darf Sinn aus Insolvenz übernehmen

Peek & Cloppenburg (Düsseldorf) darf die insolvente Sinn GmbH übernehmen. Das Bundeskartellamt sieht trotz lokaler Marktüberschneidungen keine Wettbewerbsprobleme, da Verbraucher auf Alternativen wie vertikale Modeketten und Onlinehändler zurückgreifen können. Die Prüfung ergab, dass der Wettbewerbsdruck ausreichend bleibt, weshalb die Freigabe bereits in der ersten Phase erfolgte.

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Sinn Filiale in Aachen
Foto: SiNN
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Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme der insolventen Bekleidungskette Sinn durch die JC Switzerland Holding AG, Tochtergesellschaft von Peek & Cloppenburg Düsseldorf, genehmigt. Die Entscheidung fiel nach einer wettbewerblichen Prüfung, bei der insbesondere die Auswirkungen auf den stationären Textileinzelhandel in Deutschland untersucht wurden, wie das Bundeskartellamt mitteilt. Trotz Überschneidungen in mehreren Städten sieht die Behörde abschließend keinen Grund, den Zusammenschluss zu untersagen. Der stationäre Modehandel sei weiterhin wettbewerbsfähig, da Kunden auch Online-Alternativen oder andere Modeketten nutzen könnten.

Marktanteile und Wettbewerbssituation analysiert

Peek & Cloppenburg (Düsseldorf) ist mit 69 Standorten einer der führenden Akteure im deutschen Textileinzelhandel und betreibt zusätzlich die Marke Anson’s. Die SiNN GmbH verfügt über 35 Filialen. Die Übernahme führt in mehreren Städten, insbesondere in Nordrhein-Westfalen und dem Rhein-Main-Gebiet, zu Überschneidungen im Bereich der Damen- und Herren-Oberbekleidung. Trotz der stärkeren Marktstellung von P&C kam das Bundeskartellamt zu dem Schluss, dass für Verbraucher weiterhin ausreichend Alternativen bestehen.

Onlinehandel und Metropolregionen als Wettbewerb

Das Bundeskartellamt berücksichtigte bei seiner Entscheidung auch die Rolle vertikal integrierter Modeketten wie H&M, Zara oder C&A. Diese gelten nur bedingt als direkte Wettbewerber von P&C, da sie ein anderes Geschäftsmodell verfolgen. Dennoch tragen sie zur Angebotsvielfalt im Markt bei.

Ein weiterer wichtiger Aspekt war der Einfluss des Onlinehandels. Plattformen wie Zalando oder die Otto Group (inklusive About You) haben sich als starke Konkurrenten im Textilmarkt etabliert. Zudem nutzen Kunden aus kleineren und mittelgroßen Städten häufig das Angebot des stationären Handels in nahegelegenen Metropolen. Diese Faktoren führten dazu, dass das Bundeskartellamt keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken sah und die Übernahme bereits in der ersten Prüfungsphase freigab.

Bereits dritte Insolvenz für Sinn

Die Modekette Sinn, ehemals Sinn Leffers, meldete im August 2024 Insolvenz in Eigenverwaltung an – bereits die dritte in ihrer Geschichte. Ziel war eine schnelle Restrukturierung, während der Geschäftsbetrieb mit 1.500 Mitarbeitern fortgeführt wurde. Hauptgründe für die finanzielle Schieflage waren gestiegene Kosten, bauliche Probleme und die Einführung eines neuen Warenwirtschaftssystems.

Im Januar 2025 hatte P&C, das im Jahr 2023 selbst in die Insolvenz rutschte, schließlich die Absicht der Übernahme von Sinn bekundet.

Gläubigerversammlung muss noch entscheiden

Ob die Übernahme tatsächlich zustande kommt, hängt nun von der Gläubigerversammlung von Sinn ab. Die Gläubiger müssen über die eingegangenen Angebote entscheiden. Ein Termin für diese Versammlung steht allerdings noch nicht fest. Laut dem Insolvenzverwalter verzögert sich die Einreichung des Insolvenzplans aufgrund interner Abstimmungen. Die Entscheidung könnte voraussichtlich im März fallen.

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