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Bundesnetzagentur stärkt Verbraucherrechte bei mobilem Internet

Logo der Bundesnetzagentur auf einem Smartphone
Foto: T.Schneider / depositphotos.com

Key takeaways

Die Bundesnetzagentur führt neue Regeln zur Messung von Mobilfunkgeschwindigkeiten ein. Verbraucher können künftig per App nachweisen, wenn Leistungen vom Vertrag abweichen.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Die Bundesnetzagentur führt neue Regeln für die Bewertung von Mobilfunkleistungen ein. Ziel ist es, Verbrauchern künftig einen klaren Nachweis zu ermöglichen, wenn die tatsächliche Internetgeschwindigkeit deutlich von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.

Klare Kriterien für Minderleistung

Kern der neuen Regelung sind konkrete Vorgaben zur Messung der Mobilfunkqualität. Für einen Nachweis sind insgesamt 30 Messungen erforderlich, verteilt auf fünf Tage mit jeweils sechs Messungen.

Eine erhebliche Abweichung liegt laut Bundesnetzagentur vor, wenn an mindestens drei Tagen die vereinbarte maximale Geschwindigkeit – abzüglich definierter Abschläge – nicht erreicht wird. Wird dieser Zustand bereits früher festgestellt, kann die Messung vorzeitig beendet werden.

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Regionale Unterschiede berücksichtigt

Die Bewertung erfolgt differenziert nach Region. Je nach Bevölkerungsdichte gelten unterschiedliche Mindestwerte für die tatsächlich erreichte Geschwindigkeit.

In dicht besiedelten Gebieten müssen mindestens 25 Prozent der vereinbarten Maximalleistung erreicht werden. In weniger dicht besiedelten Regionen liegen die Schwellen bei 15 beziehungsweise 10 Prozent. Hintergrund ist die unterschiedliche Netzbelastung und Infrastruktur.

App erleichtert Nachweisverfahren

Zur Umsetzung stellt die Bundesnetzagentur eine neue App bereit. Mit ihr können Nutzer die erforderlichen Messungen durchführen und dokumentieren.

Das Tool steht ab dem Inkrafttreten der Regelung kostenfrei zur Verfügung und soll den Prozess standardisieren sowie rechtssicher machen.

Mehr Rechte für Verbraucher

Auf Basis der Messungen können Verbraucher ihre Rechte geltend machen. Dazu zählen eine Minderung des monatlichen Entgelts oder eine außerordentliche Kündigung des Vertrags.

Voraussetzung ist, dass eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung der Leistung nachgewiesen wird.

Weiterentwicklung der Regulierung

Die neuen Vorgaben bauen auf bestehenden Regelungen für Festnetzanschlüsse auf und übertragen diese erstmals konkret auf den Mobilfunkbereich.

Mit der Maßnahme will die Bundesnetzagentur mehr Transparenz schaffen und die Position der Verbraucher im Telekommunikationsmarkt stärken.

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