Mit Blick auf den bevorstehenden Koalitionsausschuss richtet der Handelsverband Deutschland (HDE) einen dringenden Appell an die Bundesregierung: Die nationale Umsetzung der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) dürfe nicht weiter hinausgezögert werden. Andernfalls drohe eine automatische Anwendung der europäischen Vorgaben, die nach Einschätzung des Verbandes zu einer ineffizienten und praxisfernen Infrastruktur auf den Parkplätzen des Einzelhandels führen würde.
Kritik an EU-Vorgaben für Ladesäulen
Im Kern geht es um die Anforderungen an die Zahl von Ladesäulen auf Handelsparkplätzen. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth warnt davor, dass die EU-Vorgaben den realen Nutzungsgewohnheiten der Kunden nicht gerecht werden. Während zu Hause stundenlang geladen werde, betrage die durchschnittliche Verweildauer beim Einkauf deutlich weniger Zeit. Daher sei nicht die Anzahl, sondern die Ladeleistung entscheidend. Ein Zwang zu vielen langsam ladenden Punkten könne dazu führen, dass technisch veraltete oder unpraktische Infrastruktur aufgebaut wird – mit dem Risiko, dass diese später ungenutzt bleibt und als Elektroschrott endet.
Genth fordert daher eine nationale Umsetzung, die den Fokus auf leistungsstärkere Schnelladesäulen legt. Diese könnten den tatsächlichen Anforderungen des Einzelhandels besser gerecht werden, insbesondere an stark frequentierten Standorten. Die Unternehmen müssten flexibel darin bleiben, wie sie die Vorgaben erfüllen – abhängig von Standort, Kundenfrequenz und technischer Machbarkeit.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Investitionssicherheit für den Handel gefordert
Eine verzögerte oder unklare nationale Umsetzung der EPBD würde aus Sicht des Handelsverbandes fatale Folgen haben. Sie könnte notwendige Investitionen hemmen, Unsicherheit bei den Unternehmen schaffen und den Fortschritt beim Ausbau der E-Mobilität bremsen. Der HDE mahnt daher verbindliche und praktikable Regeln an, die sowohl die klimapolitischen Ziele der EU als auch die wirtschaftlichen Realitäten des Einzelhandels berücksichtigen.
Bis spätestens Mai 2026 muss die Richtlinie in nationales Recht überführt sein. Genth betont: „Wir brauchen jetzt Klarheit, nicht später.“ Nur dann könnten Händler verlässlich planen und ihren Beitrag zur Modernisierung von Gebäuden und Ladeinfrastruktur leisten.


