Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll die Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern fördern und muss bis Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Am 7. November 2025 hat die vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) eingesetzte Kommission ihre Vorschläge für eine möglichst aufwandsarme Umsetzung vorgestellt.
Prien: Gerechtigkeit und Wettbewerbsfähigkeit im Fokus
Bundesfrauenministerin Karin Prien betonte, dass gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch ein Standortfaktor sei. Die Vorschläge der Kommission zielen darauf ab, die Beschäftigten wirksam zu schützen und zugleich den bürokratischen Aufwand für Unternehmen gering zu halten. Besonders wichtig sei eine klare Handlungsorientierung für Unternehmen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
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Berichtspflichten, Auskunftsansprüche und Tarifprivilegien im Fokus
Der fast 90-seitige Abschlussbericht behandelt zentrale Punkte wie die Ausgestaltung der neuen Transparenzinstrumente – insbesondere Berichtspflichten und individuelle Auskunftsansprüche – sowie die Frage, inwiefern tarifgebundene Arbeitgeber privilegiert werden könnten. Zudem schlägt die Kommission unterstützende Maßnahmen für Unternehmen vor, um den Einstieg in die Umsetzung zu erleichtern. Das BMBFSFJ will die Vorschläge nun prüfen und Anfang 2026 einen Gesetzesentwurf vorlegen.
Handelsverband kritisiert „Bürokratiemonster“
Deutliche Kritik kam vom Handelsverband Deutschland (HDE). Hauptgeschäftsführer Stefan Genth warnte vor einem „neuen Bürokratiemonster“, das den Arbeitgebern in wirtschaftlich schwierigen Zeiten unnötige Lasten aufbürde. Die EU-Vorgaben zu zusätzlichen Berichtspflichten gingen über den bereits bestehenden rechtlichen Rahmen des deutschen Entgelttransparenzgesetzes hinaus.
HDE fordert Ausnahmen für tarifgebundene Unternehmen
Aus Sicht des HDE gefährdet die Richtlinie die Tarifautonomie. Tarifverträge seien bereits geschlechtsneutral, objektiv und diskriminierungsfrei gestaltet. Daher sollten tarifgebundene und tarifanwendende Unternehmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden. Andernfalls drohe ein weiterer Rückgang der Tarifbindung in Deutschland.
Zwischen Gleichstellung und Umsetzbarkeit
Die Debatte zeigt, wie herausfordernd es ist, Gleichstellung politisch durchzusetzen, ohne wirtschaftliche Belastungen aus dem Blick zu verlieren. Die Bundesregierung steht nun vor der Aufgabe, eine Balance zwischen fairer Bezahlung und praktikabler Gesetzgebung zu finden.



