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GEMA gewinnt Grundsatzurteil: OpenAI verletzt Urheberrecht

MUSIK IST UNS WAS WERT Teaser der GEMA
Foto: GEMA

Key takeaways

Das Landgericht München hat entschieden, dass OpenAI beim Training von ChatGPT urheberrechtlich geschützte Songtexte ohne Lizenz genutzt hat. Die GEMA setzte sich mit ihrer Klage durch und stärkt damit europaweit die Rechte von Kreativen. Auch ein Verfahren gegen das US-Unternehmen Suno ist bereits anhängig.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Im Verfahren zwischen der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA und dem US-amerikanischen KI-Entwickler OpenAI hat das Landgericht München ein wegweisendes Urteil gefällt: OpenAI hat beim Training und Betrieb von ChatGPT Urheberrechte verletzt. Damit wird erstmals in Europa der Einsatz geschützter Werke durch KI-Anbieter juristisch sanktioniert.

Rechte für Songtexte hätten eingeholt werden müssen

Das Gericht stellte klar, dass OpenAI für die Verwendung der eingeklagten Songtexte deutscher Urheber aus dem GEMA-Repertoire eine Lizenz benötigt hätte. Die KI sei in der Lage, auf einfache Nutzereingaben hin Originaltexte oder wesentliche Teile davon auszugeben. In der Begründung heißt es, dass dies eine vergütungspflichtige Nutzung darstelle, für die OpenAI eine Lizenz hätte erwerben müssen.

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„Das Internet ist kein Selbstbedienungsladen“

GEMA-CEO Dr. Tobias Holzmüller sprach von einem Präzedenzfall im Kampf für die Rechte der Kreativen: „Auch Betreiber von KI-Tools müssen sich an geltendes Urheberrecht halten.“ Die GEMA habe damit erfolgreich ein Signal für faire Vergütung von Musikschaffenden gesetzt.

Auch Dr. Kai Welp, General Counsel der GEMA, bezeichnete das Urteil als Meilenstein. Das Gericht habe klargestellt, dass auch große Technologiekonzerne wie OpenAI für die Nutzung geistigen Eigentums zahlen müssen. OpenAI, dessen Unternehmenswert auf rund eine halbe Billion Dollar geschätzt wird, profitiere erheblich vom Einsatz generativer KI, ohne bislang Musikurheber daran zu beteiligen.

Kein Schutz durch Forschungsausnahme

Ein zentrales Argument OpenAIs – die Berufung auf gesetzlich erlaubtes Text- und Data Mining zu Forschungszwecken – wurde vom Gericht nicht akzeptiert. ChatGPT sei kein Forschungsinstrument im engeren Sinn, sondern ein kommerziell betriebenes System. Damit könne sich OpenAI nicht auf eine gesetzliche Ausnahme berufen.

GEMA bietet Lizenzmodell für KI-Anbieter

Bereits seit Herbst 2024 bietet die GEMA ein speziell auf KI zugeschnittenes Lizenzmodell an. Es soll ermöglichen, Musik rechtssicher zu verwenden und gleichzeitig Komponisten und Textautoren fair zu vergüten. OpenAI habe sich bisher nicht lizenzbereit gezeigt.

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