Die Europäische Union hat sich auf neue Regeln zur Vereinfachung der KI-Verordnung verständigt. Parlament, Rat und EU-Kommission erzielten eine politische Einigung über den sogenannten KI-Omnibus, der Unternehmen entlasten und gleichzeitig den Schutz der Bürgerinnen und Bürger stärken soll.
Laut EU-Kommission ist Ziel der Anpassungen, die Umsetzung des europäischen AI Acts praxisnäher und innovationsfreundlicher zu gestalten. Gleichzeitig werden bestimmte KI-Anwendungen künftig ausdrücklich verboten.
Verbot für KI-„Nudification“-Apps
Ein zentraler Bestandteil der Einigung ist das Verbot sogenannter KI-„Nudification“-Apps. Diese Anwendungen erzeugen ohne Zustimmung künstlich erstellte intime oder sexuell explizite Darstellungen von Personen.
Auch KI-Systeme zur Erstellung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs werden ausdrücklich untersagt. Die EU reagiert damit auf die zunehmende Verbreitung manipulierter Bild- und Videoinhalte durch generative KI-Anwendungen.
Nach Angaben der EU-Kommission soll die neue Regelung den Schutz von Grundrechten und Privatsphäre stärken und gleichzeitig klare Grenzen für den Einsatz bestimmter KI-Technologien ziehen.
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Mehr Zeit für Hochrisiko-KI
Die Einigung sieht außerdem einen neuen Zeitplan für Hochrisiko-KI-Systeme vor. Anwendungen in sensiblen Bereichen wie Biometrie, Bildung, Beschäftigung, kritischer Infrastruktur oder Grenzkontrollen sollen erst ab Dezember 2027 vollständig unter die neuen Vorgaben fallen.
Für KI-Systeme, die in Produkte wie Maschinen, Aufzüge oder Spielzeug integriert sind, gelten die Regelungen ab August 2028. Die längeren Übergangsfristen sollen Unternehmen mehr Planungssicherheit geben und ausreichend Zeit für technische Standards und Leitlinien schaffen.
Erleichterungen für Unternehmen und Mittelstand
Der KI-Omnibus reduziert nach Angaben der EU bürokratische Doppelstrukturen und vereinfacht die Abstimmung zwischen KI-Regeln und bestehenden Produktsicherheitsvorschriften. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sowie kleinere Midcap-Unternehmen sollen davon profitieren.
Zudem wird der Zugang zu sogenannten Reallaboren ausgeweitet. Dort können Unternehmen KI-Anwendungen unter realen Bedingungen testen. Auch die Befugnisse des europäischen KI-Büros werden gestärkt, insbesondere bei der Aufsicht über KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und KI-Systeme großer Online-Plattformen.
Bitkom fordert weitere Anpassungen
Der Digitalverband Bitkom begrüßte die Einigung grundsätzlich. Positiv bewertet der Verband vor allem die Entlastungen für industrielle KI-Anwendungen etwa im Maschinenbau und in der Produktion.
Gleichzeitig kritisiert Bitkom, dass wichtige Branchen wie Medizintechnik oder Funkanlagen weiterhin nicht ausreichend von Doppelregulierungen ausgenommen seien. Zudem fordert der Verband längere Fristen für Transparenzpflichten bei generativer KI.
Nach Ansicht von Bitkom entstehen derzeit Unsicherheiten, weil wichtige Auslegungshilfen erst kurz vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften veröffentlicht werden sollen.
Die endgültige Verabschiedung der neuen Regeln durch EU-Parlament und Ministerrat steht noch aus. Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt sollen die Änderungen drei Tage später in Kraft treten.


