Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren gegen die Plattform X eingeleitet. Gegenstand der Untersuchung ist, ob X seinen Pflichten nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) nachkommt – insbesondere im Hinblick auf die Empfehlungssysteme und die Integration der KI-Anwendung Grok. Dabei geht es laut EU-Kommission um mögliche Versäumnisse bei der Risikobewertung und -minderung im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Inhalte in der EU, etwa manipulierten sexuell eindeutigen Bildern, einschließlich sexualisierten Darstellungen.
Fokus auf Grok und systemische Risiken
Grok, das von xAI entwickelte KI-Tool, wird seit 2024 in verschiedenen Funktionen auf der Plattform eingesetzt – etwa zur Generierung von Texten und Bildern oder zur Einbettung von Kontextinformationen in Beiträge. Die Kommission prüft, ob vor dem Rollout in der EU eine angemessene Risikoabschätzung durchgeführt wurde. Die bisherige Erkenntnis: Es liegen Anzeichen dafür vor, dass durch Grok-Funktionen reale Gefahren für das geistige und körperliche Wohlbefinden von Nutzern entstanden sind.
Elon Musks X, dessen Mutternkonzern xAI erst im Januar 20 Milliarden Dollar eingesammelt hatte, hätte laut Gesetz systemische Risiken wie geschlechtsspezifische Gewalt und die Verbreitung illegaler Inhalte vorab erkennen und Maßnahmen zur Minderung treffen müssen. Zudem wurde offenbar versäumt, der EU-Kommission einen Ad-hoc-Risikobericht zu den neuen Grok-Funktionen vorzulegen – eine Pflicht für sehr große Online-Plattformen (VLOPs) gemäß DSA.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Zweite Untersuchung und mögliche Sanktionen
Unabhängig von der Grok-Problematik wurde bereits im Dezember 2023 ein Verfahren eröffnet, das sich auf das gesamte Empfehlungssystem von X bezieht. Dabei steht der Übergang zu einem Grok-basierten Algorithmus im Zentrum. Sollten sich die Vorwürfe erhärten, drohen X Sanktionen wegen Verstößen gegen mehrere Artikel des DSA.
Die Europäische Kommission arbeitet in dieser Sache eng mit der irischen Aufsichtsbehörde Coimisiún na Meán zusammen, da X seinen EU-Sitz in Irland hat. Möglich sind im weiteren Verlauf zusätzliche Beweisanforderungen, Befragungen oder sogar Inspektionen. Sollte X keine ausreichenden Anpassungen am Dienst vornehmen, könnten einstweilige Maßnahmen oder ein offizieller Beschluss wegen Nichteinhaltung erlassen werden.
Bereits im Dezember 2025 hatte die Kommission X wegen irreführenden Designs, fehlender Werbetransparenz und mangelndem Zugang für Forschende zu einer Geldstrafe von 120 Millionen Euro verurteilt. Der nun laufende Fall zeigt, dass die EU bei großen Plattformen die Durchsetzung des DSA ernsthaft vorantreibt.


