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EU-Parlament beschließt Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit

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EU-Flagge und mehrere Arbeitet als Symbol für das Verbot von Artikel aus Zwangsarbeit
Foto: Gerd Altmann / Pixabay
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Nachdem bereits im März eine Einigung erzielt wurde, hat das Europäische Parlament nun die neue Rechtsvorschriften verabschiedet, die es den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ermöglichen, Produkte, die durch Zwangsarbeit hergestellt wurden, zu identifizieren und vom Binnenmarkt zu verbannen. Diese Maßnahme betrifft sowohl den Verkauf als auch die Einfuhr und Ausfuhr solcher Waren.

Mit der neuen EU-Verordnung werden die nationalen Behörden und die Europäische Kommission ermächtigt, verdächtige Lieferketten und Herstellungsprozesse gründlich zu untersuchen. Sollte sich herausstellen, dass Produkte unter Verwendung von Zwangsarbeit hergestellt wurden, werden diese nicht nur vom Verkauf in der EU ausgeschlossen, sondern auch an den EU-Außengrenzen gestoppt.

Die Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungen stützen sich auf verifizierbare Informationen von internationalen Organisationen und kooperierenden Behörden. Hersteller, die die Regeln nicht einhalten, müssen ihre Produkte vom Markt nehmen und können zudem mit Sanktionen rechnen. Ein Wiederverkauf ist erst möglich, wenn nachweislich keine Zwangsarbeit mehr in der Produktion zum Einsatz kommt.

 „Heute sind weltweit 28 Millionen Menschen in den Händen von Menschenhändlern und Staaten gefangen, die sie zwingen, für wenig oder gar keinen Lohn zu arbeiten. Europa kann seine Werte nicht exportieren, während es Produkte importiert, die in Zwangsarbeit hergestellt werden. Die Tatsache, dass die EU endlich ein Gesetz zum Verbot dieser Produkte hat, ist eine der größten Errungenschaften dieses Mandats und ein Sieg für die progressiven Kräfte.“, so die Berichterstatterin für den Binnenmarktausschuss.

Die neue Regelung wurde mit überwältigender Mehrheit von 555 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 45 Enthaltungen angenommen und wird nach der formellen Zustimmung durch den EU-Rat offiziell in Kraft treten. Die EU-Staaten haben dann drei Jahre Zeit, die Bestimmungen anzuwenden. Kommentatoren in Brüssel betonten die Bedeutung dieser Gesetzgebung, die als großer Fortschritt für die Handelspolitik und als Schutz für Millionen von Arbeitnehmern weltweit gilt.

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