ANZEIGE

ANZEIGE

EU hebt Zollfreigrenze auf: Drei-Euro-Pauschalzoll ab Juli 2026

Zoll-Symbol und Euro-Münzen und Geldscheine
Foto: Adobe Stock

Key takeaways

Die EU schafft zum 1. Juli 2026 die Zollfreigrenze für Kleinsendungen unter 150 Euro ab und führt einen Pauschalzoll von drei Euro pro Warenkategorie ein. Die Maßnahme soll Wettbewerbsnachteile für EU-Händler ausgleichen und den Übergang zu einem vollständig digitalen Zollsystem vorbereiten.

Lesezeit ca. 5 Minuten

Der Rat der Europäischen Union folgt erwartungskonform dem Vorschlag der EU-Kommission und zieht die Reißleine: Ab dem 1. Juli 2026 entfällt die bislang geltende Zollbefreiung für Waren mit einem Wert unter 150 Euro. Künftig wird auf solche Kleinsendungen ein Pauschalzoll von drei Euro pro Warenkategorie erhoben. Mit dem Beschluss, der im Rahmen einer Klausurtagung der EU-Führungsspitzen gefällt wurde, reagiert die EU auf den stark wachsenden Strom grenzüberschreitender Onlinebestellungen – und auf zunehmende Wettbewerbsverzerrungen zulasten europäischer Händler.

Die Entscheidung markiert einen tiefgreifenden Schritt in der europäischen Zollpolitik. Jahrzehntelang diente die Freigrenze als pragmatische Vereinfachung für geringwertige Sendungen. In einer globalen Plattformökonomie mit milliardenschweren Warenströmen. nicht zuletzt durch den rasanten Aufstieg von Temu, Shein und AliExpress, hat sich dieses Instrument jedoch vom Verwaltungshelfer zu einem strukturellen Wettbewerbsproblem entwickelt.

Milliarden Pakete – ein System am Limit

Die Zahlen zeigen die Dimension: Nach Angaben der Europäischen Kommission erreichten 2024 rund 4,6 Milliarden Kleinsendungen den EU-Markt. Seit 2022 hat sich das Volumen jährlich etwa verdoppelt. Rund 91 Prozent dieser Sendungen kamen aus China.

Der Großteil dieser Pakete wird direkt an Verbraucher geliefert – oft bestellt über internationale Online-Marktplätze. Anbieter aus Drittstaaten nutzen die bisherige Zollbefreiung gezielt, um Waren unter der 150-Euro-Grenze anzubieten und damit administrative Hürden wie Zollanmeldungen und -abgaben zu umgehen.

Für die Zollbehörden der Mitgliedstaaten bedeutete dies eine enorme operative Belastung. Die Abfertigung von Milliarden Einzelpaketen mit geringem Warenwert ist personal- und kostenintensiv. Gleichzeitig entgingen der EU potenziellen Einnahmen, da reguläre Zölle nicht erhoben wurden.

Anzeige

Gewinnen in der Plattform-Ökonomie

von Alexander Graf – der Leitfaden für Handelsentscheider
★★★★☆ 4,4 / 5 Sterne
Jetzt bei Amazon entdecken

Was sich konkret ändert

Mit Wirkung zum 1. Juli 2026 wird ein vorläufiger Pauschalzoll von drei Euro pro Warenkategorie eingeführt – nicht pro Paket, sondern pro tariflicher Unterposition. Das heißt: Enthält eine Sendung etwa ein Pullover aus Baumwolle und zwei Jacken aus Polyester, werden zwei verschiedene Zolltarif-Unterpositionen angesetzt. In diesem Fall fallen sechs Euro an – drei Euro je Kategorie.

Die Pauschale gilt ausschließlich für Waren unter 150 Euro, die direkt an Verbraucher in der EU versandt werden. Für bestimmte Produktgruppen sollen zusätzlich reguläre Zölle gelten, abhängig von ihrer zolltariflichen Einordnung.

Mittelfristig plant die EU eine umfassende Umstellung auf ein digitales Zollsystem. Kernstück ist eine neue EU-Zolldatenplattform, über die künftig sämtliche Einfuhren zentral erfasst und abgewickelt werden sollen. Sobald die Plattform einsatzbereit ist – nach aktueller Planung ab 2028 – sollen für alle eingeführten Waren reguläre Zölle gelten. Der Pauschalzoll würde dann entfallen.

Die Maßnahme ist Teil einer breiten Zollreform, über die Rat und Europäisches Parlament weiter verhandeln.

Historie der 150-Euro-Grenze: Vom Verwaltungsinstrument zum Wettbewerbsfaktor

Die Zollfreigrenze für geringwertige Sendungen entstand aus verwaltungsökonomischen Gründen. Für Waren mit sehr niedrigem Wert wäre der bürokratische Aufwand einer vollständigen Zollanmeldung unverhältnismäßig gewesen. Die 150-Euro-Schwelle sollte die Zollbehörden entlasten und Handelsprozesse vereinfachen.

Mit dem Aufstieg des E-Commerce änderte sich das Umfeld jedoch grundlegend. Während klassische Importeure Containerladungen verzollen, versenden viele Anbieter aus Drittstaaten heute Millionen Einzelpakete direkt an Endkunden. Dieses „Direct-to-Consumer“-Modell hebelte de facto Teile des traditionellen Zollsystems aus.

Bereits 2021 reagierte die EU auf den Boom und schaffte die Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinsendungen ab. Seitdem fällt für jede importierte Ware Einfuhrumsatzsteuer an – unabhängig vom Warenwert. Die Zollbefreiung blieb jedoch bestehen. Das führte zu einer asymmetrischen Situation: Während Umsatzsteuer erhoben wurde, blieben klassische Zollabgaben bei Waren unter 150 Euro weiterhin ausgesetzt.

Verbände und europäischer Händler kritisierten dies als strukturelle Benachteiligung. Auch der deutsche Handelsverband HDE drängt schon länger auf stärkere Regulierungen für Drittstaaten-Händler. Denn: EU-Händler müssen nicht nur Zoll und Einfuhrabgaben auf Waren aus Drittstaaten zahlen, sondern unterliegen zudem strengeren Produkt-, Umwelt- und Verbraucherschutzauflagen.

Wettbewerbspolitik im Fokus

Die Abschaffung der Freigrenze ist daher nicht nur fiskalisch motiviert, sondern klar wettbewerbspolitisch begründet. Ziel ist es, faire Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen Händlern und Anbietern aus Drittstaaten zu schaffen.

Plattformen außerhalb der EU profitierten bislang von extrem niedrigen Preisen, da sie Zölle vermieden und Skaleneffekte im Versand nutzten. Für europäische Händler – besonders kleine und mittelständische Onlinehändler – erhöhte sich dadurch der Preisdruck.

Der Pauschalzoll erhöht nun die Importkosten pro Sendung. Besonders bei sehr preisgünstigen Produkten wie Fast Fashion, Accessoires oder Kleinteilen dürfte der Effekt spürbar sein. Bei hochpreisigen Waren relativiert sich die Belastung. Zudem steigt der administrative Aufwand für internationale Versender. Sie müssen künftig genauer deklarieren, um die korrekte tarifliche Einordnung pro Warenkategorie sicherzustellen.

Fiskalische Effekte und Eigenmittel der EU

Zölle zählen zu den „Eigenmitteln“ der EU. Die Einnahmen fließen in den EU-Haushalt, wobei die Mitgliedstaaten einen Anteil als Erhebungskosten behalten. Angesichts von Milliarden Sendungen pro Jahr summieren sich selbst geringe Pauschalbeträge zu relevanten Summen. Schätzungen variieren, doch bereits konservative Annahmen ergeben ein potenzielles Mehreinnahmevolumen im Milliardenbereich.

Parallel wird im Rahmen der Zollreform über zusätzliche Bearbeitungsgebühren diskutiert. Sie könnten neben dem Pauschalzoll erhoben werden und die Finanzierung der digitalen Infrastruktur unterstützen.

Die digitale Zollreform: Systemwechsel bis 2028

Die geplante EU-Zolldatenplattform bildet das strategische Zentrum der Reform. Sie soll nationale IT-Systeme ersetzen und eine einheitliche, datenbasierte Zollabwicklung ermöglichen. Ziel ist mehr Transparenz, effizientere Risikoanalysen und bessere Kontrolle der Produktkonformität.

Mit der Plattform würde das bisherige Modell nationaler Zollanmeldungen durch ein zentralisiertes EU-System abgelöst. Unternehmen könnten ihre Einfuhren digital anmelden, während Zollbehörden europaweit auf gemeinsame Daten zugreifen.

Die Reform zählt zu den ambitioniertesten Modernisierungsprojekten im europäischen Binnenmarkt. Ihre Umsetzung bis 2028 gilt jedoch als technisch und politisch anspruchsvoll.

Auswirkungen auf Handel und Verbraucher

Für Verbraucher dürften sehr günstige Direktimporte aus Drittstaaten künftig teurer werden. Ob und wie stark Plattformen die Mehrkosten an Kunden weitergeben, hängt vom jeweiligen Geschäftsmodell ab. Ob und wie drei Euro abschreckend wirken, so dass weniger Bestellungen bei Temu, Shein und Co. aufgegeben werden, ist ebenfalls fraglich.

Für europäische Onlinehändler setzt die Maßnahme in jedem Fall en zumindest erstes Signal. Sie beseitigt zwar nicht alle strukturellen Unterschiede, markiert aber einen deutlichen Schritt gegen die bisherige Privilegierung von Kleinsendungen aus Drittstaaten.

Langfristig geht es um mehr als eine Gebühr: Die EU stellt die Frage neu, wie in einer globalisierten Plattformökonomie faire Wettbewerbsbedingungen, Verbraucherschutz und fiskalische Stabilität zusammengeführt werden können. Mit dem Ende der 150-Euro-Freigrenze beginnt eine neue Phase der europäischen Handelspolitik – digitaler, zentralisierter und deutlich weniger tolerant gegenüber zollfreien Massensendungen.

Ähnliche Artikel

Must-read

ANZEIGE
JANGER E-Commerce
Wer als Shop-Betreiber, E-Commerce Manager oder Gründer einer E-Commerce-Marke erfolgreich werden möchte, muss drei grundsätzliche Faktoren, Verkaufspsychologie, Außendarstellung und Design sowie Nutzererlebnis, verinnerlichen.

Top-News

Sponsored

Sponsored