Betroffene des 2021 bekannt gewordenen Facebook-Datenlecks können sich ab sofort der vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) initiierten Sammelklage gegen Meta anschließen. Die Klage wurde als Musterfeststellungsklage beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eingereicht und richtet sich an Facebook-Nutzer in Deutschland, deren persönliche Daten ungewollt öffentlich wurden.
Laut verschiedener Berichte waren durch das Datenleck insgesamt Informationen von rund 533 Millionen Facebook-Konten weltweit betroffen, darunter etwa sechs Millionen aus Deutschland. Zu den veröffentlichten Daten sollen unter anderem Namen, Telefonnummern und weitere personenbezogene Angaben gehören. Diese Daten könnten potenziell für unerwünschte Kontaktaufnahmen oder Identitätsdiebstahl missbraucht werden.
BGH erleichtert Durchsetzung von Ansprüchen
Ausgangspunkt für die Klage ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom November 2024. Laut Entscheidung ist bereits der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten ein ausreichender Grund für Schadenersatz. Die Richter hielten in einem vergleichbaren Fall 100 Euro Entschädigung für angemessen – auch ohne konkrete Nachteile für die Betroffenen nachweisen zu müssen.
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Anspruchshöhe abhängig vom Umfang der veröffentlichten Daten
Der vzbv geht laut gestern veröffentlichter Pressemitteilung in bestimmten Fällen von deutlich höheren Summen aus. Wurden neben grundlegenden Daten wie Name und Telefonnummer auch sensible Angaben wie Geburtsdatum oder Beziehungsstatus öffentlich, hält der Verband eine Entschädigung von bis zu 600 Euro für angemessen. Ziel der Musterklage ist es, die rechtlichen Voraussetzungen und möglichen Schadenersatzbeträge grundsätzlich feststellen zu lassen.