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BGH: Facebook-Datenleck eröffnet Chancen auf Schadensersatz

Mehrere Euroscheine bei einer Geldübergabe bei einer Bank
Foto: Pixabay
Lesezeit ca. 2 Minuten

Der BGH stärkt die Rechte der Facebook-Nutzer im Fall des Datenlecks von 2021. Künftig könnte allein der Verlust von Datenkontrolle Schadensersatzansprüche begründen, was Betroffenen deutlich bessere Chancen auf Entschädigung eröffnet.

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Am 11. November 2024 kam der Bundesgerichtshof (BGH) in einer ersten mündlichen Verhandlung zu einem wichtigen Zwischenurteil zum Facebook-Datenleck. Dabei stellte das oberste deutsche Gericht klar, dass allein der Kontrollverlust über persönliche Daten einen immateriellen Schaden darstellt, der nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ersatzfähig sein könnte. Dies könnte Betroffenen auch ohne den Nachweis eines finanziellen Schadens Schadensersatzansprüche ermöglichen, so der Vorsitzende Richter des sechsten Zivilsenats, Stephan Seiters. Eine endgültige Entscheidung will der BGH nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgeben.

Für die Betroffenen bedeutet dies eine deutliche Verbesserung der Aussichten auf Schadensersatz. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer, die mehrere Betroffene vertritt, zeigt sich über die Aussagen des Gerichts erfreut. Der Beschluss des BGH wird als wichtiger Schritt zur Klärung rechtlicher Unsicherheiten in Bezug auf Datenschutzverletzungen gesehen und könnte als präzedenzbildend gelten. Nach Einschätzung der Kanzlei kann die erwartete Grundsatzentscheidung des BGH in anderen Fällen von Datenlecks ebenfalls neue Maßstäbe setzen und Schadensersatzklagen erleichtern. Verbrauchern, die vom Facebook-Datenleck betroffen sind, rät die Kanzlei daher, über ihren kostenlosen Datenleck-Online-Check ihre Betroffenheit prüfen zu lassen.

Bereits im April 2021 wurde das Datenleck bei Facebook bekannt, das zu einem der größten Datenverluste in der Geschichte des Netzwerks zählt. Durch gezielte Manipulation der Freundschaftssuch-Funktion konnten Angreifer Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern, darunter sechs Millionen Deutsche, sammeln. Die Informationen umfassten vollständige Namen, Telefonnummern und andere personenbezogene Daten, die Angreifer mutmaßlich mit Hilfe sogenannter Scraping-Methoden erhoben. Dabei handelt es sich um das automatisierte Abrufen und Sammeln von Daten, das ohne Einwilligung der Betroffenen rechtlich umstritten ist. Facebook hat im Rahmen der Datenpanne rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen eingeleitet und verschiedene Schutzmechanismen für die Zukunft implementiert, darunter verbesserte Sicherheits- und Authentifizierungsverfahren.

Neben den Schadensersatzforderungen werden durch das BGH-Verfahren auch Unterlassungsansprüche teilweise anerkannt, was den Betroffenen weitere Handlungsmöglichkeiten gegen Facebook eröffnet. Der Bundesgerichtshof verdeutlichte, dass künftig auch für potenzielle Schäden wie Missbrauchsdaten aus dem Darknet Schadensersatzansprüche bestehen könnten. Damit unterstreicht das Gericht die Bedeutung der Prävention und die Pflicht von Unternehmen, persönliche Daten zuverlässig zu schützen.

Der BGH entschied zudem, das Verfahren zum sogenannten Leitentscheidungsverfahren zu erheben. Dies erlaubt dem Gericht, zu einer schnelleren Klärung von Grundsatzfragen beizutragen, die auch andere ähnliche Fälle betreffen könnten. Diese Maßnahme soll verhindern, dass durch prozesstaktische Verzögerungen oder Vergleichsabsprachen eine höchstrichterliche Klärung hinausgezögert wird. Für die Klägerseite ist dies ein positiver Schritt: Das Urteil könnte für zahlreiche Verfahren richtungsweisend sein und europaweit Aufmerksamkeit erregen.

Die Entscheidung des BGH könnte in den kommenden Jahren auch Auswirkungen auf ähnliche Verfahren in anderen europäischen Ländern haben. Zudem wird die Rechtssicherheit für alle Betroffenen von Datenschutzverletzungen gestärkt, was die Klageaussichten in künftigen Fällen verbessert. Dies könnte Unternehmen dazu zwingen, den Schutz personenbezogener Daten als rechtliche und unternehmerische Verantwortung noch stärker zu berücksichtigen.

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