Millionen Facebook-Nutzer haben infolge eines massiven Datenlecks im Jahr 2021 die Kontrolle über persönliche Informationen verloren. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reagiert darauf mit einer Sammelklage gegen den Facebook-Konzern Meta. Ziel ist es, den Geschädigten die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen zu erleichtern – bis zu 600 Euro pro Person stehen im Raum. Am 10. Oktober beginnt laut Verbraucherzenttale nun das Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg.
Urteil des BGH als Grundlage für Sammelklage
Die Klage stützt sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das den Kontrollverlust über persönliche Daten bereits als Schaden wertet. In dem zugrundeliegenden Fall hatte der BGH einem Kläger Schadensersatz zugesprochen, obwohl kein direkter finanzieller Verlust nachweisbar war. Das Gericht erkannte allein die Veröffentlichung persönlicher Informationen als Eingriff in die Rechte des Nutzers an.
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Wer betroffen ist und wie die Teilnahme funktioniert
Für die Teilnahme an der Klage ist es unerheblich, ob bereits ein konkreter wirtschaftlicher Schaden eingetreten ist. Entscheidend ist, dass Daten wie Name, Telefonnummer, Wohnort, E-Mail-Adresse oder Beziehungsstatus im Zuge des Lecks öffentlich gemacht wurden. Der vzbv bietet einen „Klage-Check“ an, über den Betroffene prüfen können, ob sie beteiligt sind und sich registrieren können. Eine Eintragung ins Register schützt die Ansprüche vor Verjährung – unabhängig vom Verlauf des Verfahrens.
Mehr als 14.000 Teilnehmer – und es werden mehr
Seit der Einreichung der Klage haben sich bereits über 14.000 Personen angeschlossen. Laut vzbv haben Betroffene durch das Leck ein erhöhtes Risiko, Opfer von Betrugsversuchen oder Phishing-Angriffen zu werden. Die Organisation fordert deshalb eine Entschädigung, deren Höhe sich an der Art und dem Umfang der veröffentlichten Daten orientiert. Maximal fordert der Verband 600 Euro pro Betroffenen.
Prozessauftakt mit formalen Fragen
Zum Auftakt des Verfahrens am 10. Oktober wird sich das Gericht zunächst mit formalen Aspekten wie der Zuständigkeit befassen. Inhaltliche Verhandlungen über die Schadenshöhe und -anerkennung dürften erst in späteren Sitzungen erfolgen. Der Prozess könnte damit Signalwirkung für den Umgang mit Datenschutzverletzungen in Deutschland entfalten.


