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Kommunen erzielen erneut Höchststand bei der Gewerbesteuer

Deutschland Flagge inmitten vieler Euro Geldscheine
Foto: depositphotos.com

Key takeaways

➟ Deutschlands Gemeinden verbuchen das fünfte Jahr in Folge höhere Gewerbesteuereinnahmen. Während einzelne Bundesländer kräftig zulegen, melden andere jedoch deutliche Rückgänge.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Die deutschen Kommunen haben 2025 erneut einen Höchststand bei den Gewerbesteuereinnahmen erreicht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes belief sich das Bruttoaufkommen auf 76,4 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Zuwachs von 1,1 Milliarden Euro beziehungsweise 1,5 Prozent. Damit steigen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer bereits im fünften Jahr hintereinander. Regional entwickelte sich das Steueraufkommen allerdings sehr unterschiedlich.

Gewerbesteuer erreicht fünften Rekordwert in Folge

Seit dem pandemiebedingten Rückgang im Jahr 2020 sind die bundesweiten Gewerbesteuereinnahmen kontinuierlich gestiegen. Auch 2025 wurde der bisherige Höchstwert übertroffen. Die Statistik reicht bis 1991 zurück.

Die Gewerbesteuer gehört zu den wichtigsten eigenen Einnahmequellen der Gemeinden. Ihre Höhe hängt unter anderem von den steuerpflichtigen Gewerbeerträgen der Unternehmen und den kommunal festgelegten Hebesätzen ab.

Während elf Bundesländer höhere Einnahmen als im Vorjahr erzielten, verzeichneten fünf Länder Rückgänge. Der bundesweite Anstieg verdeckt damit erhebliche regionale Unterschiede.

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Schleswig-Holstein und Saarland mit stärkstem Wachstum

Die größten prozentualen Zuwächse meldeten Schleswig-Holstein und das Saarland mit jeweils 13 Prozent. Hamburg folgte mit einem Plus von 11,1 Prozent.

Deutlich rückläufig entwickelten sich dagegen die Einnahmen in Bremen. Dort sank das Gewerbesteueraufkommen um zwölf Prozent. Auch Baden-Württemberg verzeichnete mit minus 7,2 Prozent einen spürbaren Rückgang.

Weitere Einbußen registrierten Sachsen mit 6,9 Prozent, Brandenburg mit 6,8 Prozent und Rheinland-Pfalz mit 4,7 Prozent. Die Ergebnisse zeigen, dass die Entwicklung der kommunalen Steuereinnahmen je nach Bundesland erheblich auseinandergeht.

Grundsteueraufkommen bleibt trotz Reform stabil

Bei der Grundsteuer ergab sich 2025 insgesamt keine Veränderung gegenüber dem Vorjahr. Die Gemeinden nahmen zusammen 16,1 Milliarden Euro ein. Damit blieb das bundesweite Aufkommen im ersten Jahr nach Inkrafttreten der Grundsteuerreform konstant.

Die Einnahmen aus der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sanken um 19,6 Prozent auf rund 300 Millionen Euro. Dagegen erhöhte sich das Aufkommen aus der Grundsteuer B um 0,7 Prozent auf 15,8 Milliarden Euro.

Die neue Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke spielte bislang eine untergeordnete Rolle. Nur wenige Gemeinden nutzten diese Möglichkeit. Bundesweit wurden damit Einnahmen von 5,8 Millionen Euro erzielt.

Realsteuereinnahmen steigen auf 92,5 Milliarden Euro

Zusammengerechnet erzielten die Kommunen 2025 aus Gewerbe- und Grundsteuern rund 92,5 Milliarden Euro. Das waren 1,2 Milliarden Euro beziehungsweise 1,3 Prozent mehr als im Vorjahr.

Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz lag bundesweit bei 410 Prozent und damit einen Prozentpunkt über dem Wert von 2024. Bei der Grundsteuer A erhöhte sich der durchschnittliche Hebesatz um 15 Prozentpunkte auf 377 Prozent.

Die kommunalen Hebesätze bestimmen gemeinsam mit den jeweiligen steuerlichen Bemessungsgrundlagen, wie hoch die Einnahmen vor Ort ausfallen.

Grundsteuerreform erschwert bundesweite Vergleiche

Seit Januar 2025 gelten für die Grundsteuer neue Berechnungsgrundlagen. Mehrere Bundesländer nutzen dabei eigene Bewertungsmodelle, die von den bundesrechtlichen Regelungen abweichen.

Dadurch sind die Hebesätze der Grundsteuer B und C zwischen den Ländern nicht mehr durchgehend vergleichbar. Nach Angaben von Destatis lassen sich deshalb keine einheitlichen bundesweiten Durchschnittshebesätze für diese beiden Steuerarten mehr ermitteln.

Auch die bisherige bundeseinheitliche Berechnung bestimmter Steuerkraftkennzahlen ist nicht mehr möglich. Für die Bewertung kommunaler Steuereinnahmen gewinnen damit die jeweiligen landesrechtlichen Rahmenbedingungen zusätzlich an Bedeutung.

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