Die EU-Kommission hat gegen Google eine Geldbuße in Höhe von 2,95 Milliarden Euro verhängt. Grund dafür ist eine nachgewiesene wettbewerbswidrige Bevorzugung eigener Werbetechnologiedienste zulasten von Wettbewerbern, Werbetreibenden und Online-Publishern. Damit sieht die Brüsseler Behörde einen klaren Verstoß gegen das europäische Kartellrecht.
Bevorzugung in zentralen Adtech-Märkten
Im Fokus der Untersuchung standen insbesondere Googles Aktivitäten in der Adtech-Wertschöpfungskette. Der Konzern betreibt sowohl Werkzeuge für den Kauf digitaler Werbeplätze („Google Ads“, „DV360“) als auch die Werbebörse „AdX“ und den Ad-Server „DoubleClick for Publishers“ (DFP). Die EU-Kommission stellte fest, dass Google diese marktbeherrschenden Positionen missbraucht hat, indem es systematisch eigene Dienste bevorzugte.
So erhielt Googles Werbebörse AdX bei Auktionen über DFP Informationen über konkurrierende Gebote und konnte diese gezielt überbieten. Gleichzeitig konzentrierten sich Googles eigene Kaufplattformen auf AdX, mieden aber alternative Werbebörsen, was zu deren Verdrängung geführt haben dürfte. Dieses Verhalten stärkte nicht nur AdX, sondern ermöglichte Google auch, höhere Gebühren zu verlangen.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
EU fordert strukturelle Änderungen
Die Kommission verlangt nun von Google, die Selbstbevorzugung umgehend einzustellen und Interessenkonflikte innerhalb der Adtech-Wertschöpfungskette zu beseitigen. Google hat 60 Tage Zeit, entsprechende Abhilfemaßnahmen vorzuschlagen. Sollte die Kommission diese für unzureichend halten, kann sie selbst Maßnahmen anordnen – bis hin zur Veräußerung einzelner Geschäftsbereiche, wie sie bereits als mögliche Lösung angedeutet hat.
Wiederholter Rechtsverstoß mit Signalwirkung
Bei der Festsetzung der Strafe wurde die Schwere und Dauer des Verstoßes berücksichtigt. Google hatte bereits in der Vergangenheit wegen Marktmissbrauchs Geldbußen erhalten. Das aktuelle Verfahren steht im Kontext globaler Regulierungsbestrebungen. Auch in den USA läuft ein paralleles Verfahren des Justizministeriums, dessen Verhandlung im September 2025 startet.


