Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert die geplante dauerhafte Beibehaltung der 50-Euro-Wertgrenze bei der Mehrwertsteuererstattung für private Ausfuhren. Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 sieht vor, die ursprünglich befristete Regelung zu verstetigen – ein Schritt, der aus Sicht des Handels wirtschaftliche Nachteile mit sich bringt.
Abweichung vom steuerlichen Grundprinzip
Im Mehrwertsteuerrecht gilt grundsätzlich, dass nur Waren besteuert werden, die innerhalb der EU verbraucht werden. Ausfuhren in Drittstaaten sind daher steuerfrei, auch wenn Privatpersonen die Waren mitführen.
Die bestehende 50-Euro-Grenze stellt eine Ausnahme dar: Für geringwertige Einkäufe kann die Steuererstattung verweigert werden, um Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Der HDE bewertet diese Regelung als systemwidrig und lehnt ihre dauerhafte Fortführung ab.
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Digitale Prozesse sprechen gegen Fortführung
Die Wertgrenze wurde ursprünglich eingeführt, um die Zollbehörden zu entlasten, solange kein digitales Abfertigungsverfahren existiert. Inzwischen befindet sich ein solches System in der Pilotphase, für das sowohl Behörden als auch Unternehmen erhebliche Investitionen getätigt haben.
Durch automatisierte Abläufe und risikobasierte Kontrollen kann der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert werden. Aus Sicht des HDE entfällt damit die ursprüngliche Begründung für die Wertgrenze.
Risiken für den grenznahen Handel
Besonders betroffen wären Einzelhändler in Grenzregionen, etwa zur Schweiz. Viele Einkäufe ausländischer Kunden liegen unterhalb der 50-Euro-Schwelle, insbesondere bei Alltagsprodukten.
Ohne Mehrwertsteuererstattung könnten diese Käufe an Attraktivität verlieren. Händler befürchten deshalb sinkende Kundenzahlen und wirtschaftliche Einbußen im grenzüberschreitenden Handel.
Geringer Nutzen für den Staat
Der fiskalische Effekt der Maßnahme fällt laut HDE vergleichsweise gering aus. Das zusätzliche Steueraufkommen wird auf etwa zehn Millionen Euro jährlich geschätzt.
Demgegenüber könnten höhere Umsätze durch verstärkten Einkaufstourismus größere wirtschaftliche Effekte erzielen. Diese würden sich auch positiv auf andere Steuerarten auswirken, etwa Einkommen- oder Unternehmenssteuern.
Forderung nach Abschaffung der Grenze
Der HDE plädiert daher dafür, an der ursprünglichen gesetzlichen Zielsetzung festzuhalten und die Wertgrenze mit Einführung des digitalen Abfertigungsverfahrens vollständig abzuschaffen.
Ziel müsse es sein, den grenzüberschreitenden Handel zu stärken, Investitionen in digitale Prozesse zu nutzen und die steuerliche Systematik konsequent umzusetzen.


