Die gerichtliche Auseinandersetzung rund um die Übernahme der niederländischen Dessous-Kette Hunkemöller durch Redwood Capital Management hat einen Rückschlag für die klagenden Gläubiger gebracht. Ein niederländisches Gericht wies deren Einwände gegen die Transaktion ab, wie gestern Welingelichte Kringen berichtet. Die Gläubiger hatten versucht, den Verkauf an das US-Unternehmen rückgängig zu machen, konnten jedoch keine ausreichenden Beweise für ein Fehlverhalten vorlegen.
Hintergrund der Übernahme
Im März 2025 übernahm Redwood Capital Management Hunkemöller vollständig. Das Unternehmen war zu diesem Zeitpunkt bereits größter Gläubiger der Marke. Diese Übernahme stieß bei anderen Anleihegläubigern auf Widerstand: Sie warfen Redwood vor, sich über ein sogenanntes „Up-Tiering“-Modell vorrangige Rechte gesichert zu haben, während andere Investoren benachteiligt worden seien. Bereits 2022 hatte Hunkemöller Anleihen an verschiedene Parteien ausgegeben – ursprünglich zu gleichen Bedingungen.
Im Jahr 2024 kam es jedoch zu einer neuen Finanzierungsvereinbarung mit Redwood. Laut Gerichtsakten verschaffte diese dem US-Investor eine bevorzugte Stellung. Mehrere andere Anleihegläubiger erklärten, sie hätten Hunkemöller alternative Finanzierungen angeboten, doch ihre Vorschläge seien ignoriert worden. Als die strukturelle Bevorzugung von Redwood bekannt wurde, forderten sie eine Rückabwicklung – ohne Erfolg.
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Internationale Klagewellen und gerichtliche Bewertung
Infolge der gescheiterten außergerichtlichen Einigung leiteten die Gläubiger rechtliche Schritte in den USA, im Vereinigten Königreich und in den Niederlanden ein. In den Niederlanden richtete sich das Verfahren konkret gegen die Geschäftsführer verschiedener mit Hunkemöller verbundener Gesellschaften. Ihnen wurde vorgeworfen, bei der Übernahme unrechtmäßig gehandelt zu haben. Neben der Rückabwicklung forderten die Kläger Schadensersatz.
Das niederländische Gericht lehnte die Klage nun ab. Es sieht keinen ausreichenden Anhaltspunkt für ein rechtswidriges Verhalten der Hunkemöller-Führung. Zudem wertete es das Verfahren als strategisches Mittel, um Druck auf parallele Prozesse im Ausland auszuüben. In ihrer Verteidigung betonten Hunkemöller und die beteiligten Gesellschaften, dass alle Transaktionen im Rahmen vertraglicher und rechtlicher Vorgaben erfolgt seien. Die Risiken seien allen Parteien bekannt gewesen.
Noch offen ist der Prozess in New York. Auch dort geht es um die Frage, ob Redwood sich unrechtmäßig Vorteile verschafft hat und ob der gezahlte Preis dem tatsächlichen Marktwert von Hunkemöller entsprach – bislang jedoch ohne belegbare Beweise seitens der Kläger.


