Die Wettbewerbszentrale hat in mehreren Fällen rechtliche Schritte gegen Influencer und Unternehmen eingeleitet, die ihrer Pflicht zur Kennzeichnung werblicher Inhalte nicht nachgekommen sind. Ziel der Maßnahmen ist es, die Transparenz für Verbraucher in sozialen Medien zu verbessern.
In zwei prominenten Fällen wurden Fußballnationalspieler angeklagt, die ihre Kooperationen mit einem Autohersteller nicht ausreichend kennzeichneten. Während in einem Fall eine Unterlassungserklärung des Herstellers erwirkt wurde, läuft vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe ein weiteres Verfahren (Az. 6 UKl 5/24). Auch eine Auto-Influencerin, die für denselben Hersteller warb, wurde verklagt.
Fokus auf Luxus- und Sportprodukte
Die Wettbewerbszentrale richtete zudem ihr Augenmerk auf Influencer, die für Mode- und Luxusmarken werben. Eine Leichtathletin verpflichtete sich zur Unterlassung, nachdem sie werbliche Posts für ihren Sponsor nicht gekennzeichnet hatte. Ein Model, das für einen Schmuckhersteller aus Italien tätig war, zeigte sich weniger kooperativ. Trotz einer Beendigung der Zusammenarbeit durch den Hersteller setzte die Influencerin ungekennzeichnete Posts fort. Dies führte zu einer Klage vor dem Oberlandesgericht Köln (Az. 6 UKl 11/24).
Ein weiteres Verfahren betrifft einen Schweizer Luxusuhrenhersteller, der einen Rennfahrer für Werbung einsetzte. Dieser kennzeichnete seine Posts lediglich mit „#ad“, was laut Wettbewerbszentrale nicht den deutschen Vorschriften genügt. Infolgedessen wurde Klage vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main eingereicht (Az. 6 UKl 9/24).
Leitfaden soll Klarheit schaffen
„Influencer sind Vorbilder für Millionen Menschen, daher müssen Nutzer auf einen Blick erkennen können, wo Werbung beginnt“, erklärte Martin Bolm, Syndikusrechtsanwalt der Wettbewerbszentrale. Die Organisation hat deshalb einen Praxis-Leitfaden veröffentlicht (PDF), der Influencern und Unternehmen konkrete Hilfestellungen bietet.