Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist im November 2025 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 5,7 % gestiegen. Das teilte das Statistische Bundesamt auf Basis vorläufiger Zahlen mit. Dabei ist zu beachten, dass Insolvenzanträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik aufgenommen werden – der tatsächliche Antrag liegt also meist rund drei Monate zurück.
Unternehmensinsolvenzen auf Höchststand seit 2014
In den ersten drei Quartalen 2025 wurden 18.125 Unternehmensinsolvenzen gemeldet – ein Plus von 11,7 % gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres. Einen ähnlich hohen Stand hatte es zuletzt im Jahr 2014 gegeben. Die Forderungen der Gläubiger beliefen sich laut Angaben der Amtsgerichte auf rund 40,1 Milliarden Euro, was unter dem Vorjahreswert von 45,6 Milliarden liegt. Der Rückgang erklärt sich dadurch, dass 2024 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz anmeldeten als im laufenden Jahr.
Im September 2025 wurden 1.940 Unternehmensinsolvenzen registriert, 6,7 % mehr als im Vorjahresmonat. Besonders häufig betroffen war der Sektor „Verkehr und Lagerei“, mit 98 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen. Das Gastgewerbe und das Baugewerbe folgen mit 79,7 bzw. 79,4 Fällen je 10.000 Unternehmen.
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Zunahme auch bei Verbraucherinsolvenzen
Auch bei den Verbraucherinsolvenzen zeigt sich ein klarer Aufwärtstrend. Von Januar bis September 2025 wurden insgesamt 57.824 Fälle gemeldet – ein Anstieg um 8,3 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Im September 2025 allein waren es 6.123 Fälle, was einem Plus von 7,9 % entspricht.
Die Zahlen stützen sich bei den Regelinsolvenzen für November auf experimentelle Daten, die auf aktuellen Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte basieren. Rund 30 % der Insolvenzverfahren in Deutschland sind Regelinsolvenzen, zu denen vor allem Unternehmensverfahren sowie Verfahren wirtschaftlich tätiger Einzelpersonen zählen. Auch Nachlass- und Gesamtgutverfahren fließen aus technischen Gründen in die Frühindikatoren ein.




