Das Bundeskartellamt hat den Einstieg von JD.com bei der CECONOMY AG genehmigt. Der chinesische Onlinehandelsriese, der bislang nur in kleinem Umfang in Deutschland präsent ist, darf damit die Kontrolle über die Muttergesellschaft von MediaMarkt und Saturn übernehmen. Nach Einschätzung der Behörde bestehen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken.
Wenig Überschneidung im Markt
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, betont in der Pressemitteilung, dass JD.com in Deutschland bislang nur mit einzelnen Onlineshops wie joybuy vertreten sei. Aufgrund der geringen Überschneidungen im Wettbewerb habe die Behörde keine Einwände gegen den Zusammenschluss.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
CECONOMY als Marktführer im Elektronikhandel
CECONOMY mit Sitz in Düsseldorf betreibt unter den Marken MediaMarkt und Saturn ein dichtes Filialnetz und zählt zu den führenden Händlern für Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte. Zusätzlich ist das Unternehmen stark im Onlinehandel vertreten.
JD.com verstärkt Präsenz in Europa
JD.com ist der größte Einzelhändler Chinas nach Umsatz und verfügt über eine starke Logistik- und E-Commerce-Infrastruktur. Mit dem Schritt nach Deutschland vertieft das Unternehmen seine bislang noch überschaubare Präsenz in Europa.
Klare Trennung der Zuständigkeiten
Das Bundeskartellamt stellte klar, dass es ausschließlich die wettbewerblichen Auswirkungen von Zusammenschlüssen prüft. Sicherheits- und außenwirtschaftliche Aspekte fallen hingegen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.


