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Bundeskartellamt gibt grünes Licht für JD.com bei Ceconomy

Paketstationen von JD com
Foto: JD.com

Key takeaways

Das Bundeskartellamt hat den Einstieg von JD.com bei der CECONOMY AG freigegeben. Die Muttergesellschaft von MediaMarkt und Saturn geht damit teilweise in chinesische Hand. Da JD.com bisher nur in geringem Umfang in Deutschland aktiv ist, sieht die Behörde keine wettbewerbsrechtlichen Probleme.

Lesezeit ca. 1 Minute

Das Bundeskartellamt hat den Einstieg von JD.com bei der CECONOMY AG genehmigt. Der chinesische Onlinehandelsriese, der bislang nur in kleinem Umfang in Deutschland präsent ist, darf damit die Kontrolle über die Muttergesellschaft von MediaMarkt und Saturn übernehmen. Nach Einschätzung der Behörde bestehen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken.

Wenig Überschneidung im Markt

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, betont in der Pressemitteilung, dass JD.com in Deutschland bislang nur mit einzelnen Onlineshops wie joybuy vertreten sei. Aufgrund der geringen Überschneidungen im Wettbewerb habe die Behörde keine Einwände gegen den Zusammenschluss.

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CECONOMY als Marktführer im Elektronikhandel

CECONOMY mit Sitz in Düsseldorf betreibt unter den Marken MediaMarkt und Saturn ein dichtes Filialnetz und zählt zu den führenden Händlern für Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte. Zusätzlich ist das Unternehmen stark im Onlinehandel vertreten.

JD.com verstärkt Präsenz in Europa

JD.com ist der größte Einzelhändler Chinas nach Umsatz und verfügt über eine starke Logistik- und E-Commerce-Infrastruktur. Mit dem Schritt nach Deutschland vertieft das Unternehmen seine bislang noch überschaubare Präsenz in Europa.

Klare Trennung der Zuständigkeiten

Das Bundeskartellamt stellte klar, dass es ausschließlich die wettbewerblichen Auswirkungen von Zusammenschlüssen prüft. Sicherheits- und außenwirtschaftliche Aspekte fallen hingegen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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