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Klarna verklagt Google: Milliarden-Prozess startet in Luxemburg

Klarna Büro mit Logo
Foto: Klarna

Key takeaways

Klarna hat Google wegen angeblich wettbewerbswidriger Praktiken auf 7,8 Milliarden Euro verklagt. Der Prozess am EU-Gericht in Luxemburg gilt als Testfall für den Digital Markets Act. Im Kern geht es um Marktmissbrauch durch Google bei Android und die systematische Benachteiligung von Klarna im Zahlungsverkehr.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Der schwedische Zahlungsdienstleister Klarna hat vor dem EU-Gericht in Luxemburg eine milliardenschwere Klage gegen Google eröffnet. Das Verfahren, das diese Woche begonnen hat, könnte zu einem Präzedenzfall für die Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) werden. Klarna fordert von Alphabet Inc., der Muttergesellschaft von Google, eine Entschädigung in Höhe von 7,8 Milliarden Euro (ca. 8,3 Mrd. US-Dollar). Der Vorwurf: Google habe seine marktbeherrschende Stellung bei Android missbraucht, um Wettbewerber im FinTech-Sektor zu benachteiligen und eigene Zahlungsdienste zu bevorzugen.

Drei zentrale Vorwürfe

Im Mittelpunkt der Klage stehen drei Praktiken von Google, die Klarna als wettbewerbswidrig einstuft: Erstens die verpflichtende Nutzung von Google Play Billing, Googles eigener Abrechnungsplattform. Zweitens sogenannte Anti-Steering-Regeln, die es Apps wie Klarna untersagen, Nutzer auf alternative Zahlungswege außerhalb des Play Stores hinzuweisen. Und drittens eine systematische Bevorzugung von Google Pay innerhalb des Android-Systems, etwa durch voreingestellte Platzierungen oder bevorzugte Integration beim Einrichten eines neuen Geräts.

Klarna sieht darin eine gezielte Strategie, um eigene Angebote auf Kosten der Konkurrenz durchzusetzen. Diese Mechanismen hätten nicht nur das eigene Wachstum gehemmt, sondern auch Verbrauchern die freie Wahl genommen und Innovationen ausgebremst.

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Kontext: Ein neuer Schauplatz im Tech-Konflikt

Der Prozess reiht sich ein in eine zunehmende Zahl von Auseinandersetzungen zwischen großen Plattformbetreibern wie Google und Drittanbietern, die auf deren Infrastruktur angewiesen sind. Insbesondere in der EU ist die Regulierung von „Gatekeeper“-Plattformen ein politisches Schwerpunktthema geworden. Mit dem 2024 in Kraft getretenen Digital Markets Act hat die EU-Kommission neue Vorgaben eingeführt, um die Marktmacht großer Digitalunternehmen zu begrenzen.

Klarna geht mit seiner Klage nun einen zivilrechtlichen Weg, der über die bisherigen Kartellverfahren hinausgeht. Statt auf eine Geldstrafe durch Behörden zu setzen, verlangt das Unternehmen direkte Schadensersatzzahlungen – ein Schritt, der Signalwirkung für andere Marktteilnehmer haben könnte.

Googles Verteidigung

Google weist die Vorwürfe entschieden zurück. In einer Stellungnahme betont der Konzern, dass Android und der Google Play Store im Gegensatz zu anderen Plattformen eine offene Umgebung für Entwickler böten. Das eigene Abrechnungssystem sorge für Sicherheit und Transparenz, die Einnahmen daraus flössen in die Weiterentwicklung der Plattform und kämen letztlich auch den Nutzern zugute.

Zudem argumentiert Google, dass Entwickler durch Android eine weltweite Reichweite erhielten, ohne dafür Lizenzgebühren zahlen zu müssen. Der Konzern will vor Gericht nachweisen, dass das eigene Geschäftsmodell Innovation fördert und keine Marktverzerrung darstellt.

Bedeutung für den Markt

Der Ausgang des Verfahrens könnte weitreichende Folgen für die digitale Ökonomie haben. Klarna argumentiert, dass Google durch seine Praktiken nicht nur Gebühren in Millionenhöhe eingezogen habe, sondern auch Kundenverluste und eine geringere Bewertung des eigenen Unternehmens verursacht habe. Die Höhe der geforderten Summe basiert laut Prozessunterlagen auf entgangenen Einnahmen, Nutzerabwanderungen durch bevorzugte Darstellung von Google Pay und Einschränkungen beim Marktzugang.

Wettbewerbsrechtler sehen in dem Verfahren einen Lackmustest für die praktische Wirkung des DMA. Während die EU-Kommission Regeln setzt und Bußgelder verhängen kann, sei es gerade an privaten Klägern wie Klarna, die rechtlichen Spielräume auch gerichtlich auszufüllen.

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