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Bundesregierung verlängert Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate

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Angesichts steigender Kurzarbeiterzahlen, insbesondere im verarbeitenden Gewerbe, hat das Bundeskabinett beschlossen, die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate zu verlängern. Dies soll Betrieben helfen, ihre Fachkräfte zu halten und gestärkt aus der Krise hervorzugehen.

Arbeiter in einer Fabrik
Foto: Pexels
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Die Bundesregierung hat heute die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert, wie das Ministerium von Hubertus Heil (SPD) bekanntgibt. Mit diesem Beschluss reagiert die noch amtierende Regierung auf den deutlichen Anstieg der Kurzarbeit in Deutschland und bietet Unternehmen mehr Planungssicherheit, um ihre qualifizierten Mitarbeiter in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu halten.

Die Verlängerung der Bezugsdauer gilt bis zum 31. Dezember 2025. Unternehmen können somit ihre Belegschaft länger halten und Entlassungen vermeiden. Zudem steht mit dem Qualifizierungsgeld ein Instrument zur Verfügung, das die Modernisierung der Unternehmen unterstützen kann.

Im September 2024 waren nach vorläufigen Daten rund 268.000 Beschäftigte in Kurzarbeit, was einem Anstieg von 76 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Besonders betroffen ist das verarbeitende Gewerbe, wo im August 143.000 Mitarbeiter kurzarbeiteten.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil betonte die Bedeutung dieser Maßnahme: „Jetzt geht es darum, Fachkräfte zu sichern. Mit der Verlängerung des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes bauen wir Brücken: für Betriebe, große wie kleine, um gestärkt aus der Krise zu kommen, und für Beschäftigte, um ihre Arbeit zu halten.“

Für den Einzelhandel, der in den vergangenen Jahren mehrfach von erhöhtem Kurzarbeitsbedarf betroffen war, bietet diese Verlängerung eine wichtige Unterstützung. Bereits in der Vergangenheit trug Kurzarbeit dazu bei, die Beschäftigung im Einzelhandel stabil zu halten und Entlassungen zu vermeiden.

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