Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim Oberlandesgericht Stuttgart Klage gegen Lidl eingereicht. Im Fokus steht die Nutzung der Lidl-Plus-App, die nach Auffassung der Verbraucherschützer zentrale Informationspflichten missachtet. Die Kritik: Nutzer der App würden nicht ausreichend darüber aufgeklärt, dass sie die angebotenen Rabatte mit der Preisgabe persönlicher Daten bezahlen.
App-Nutzung nur im Austausch gegen Daten
Die Lidl-Plus-App, die seit 2020 deutschlandweit im Einsatz ist, bietet registrierten Nutzern regelmäßig exklusive Preisnachlässe. Diese Rabatte sind nur App-Nutzern zugänglich und gelten nicht für Kunden ohne Registrierung. Meist handelt es sich um prozentuale Nachlässe auf ausgewählte Produkte, wobei genaue Grundpreise oft fehlen. Laut vzbv werde in der App und den zugehörigen Nutzungsbedingungen nicht klar genug dargelegt, dass die Nutzung der App mit der Verarbeitung persönlicher Daten verbunden ist.
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Vorwurf: Verletzung von Informationspflichten
Rechtsreferentin Rosemarie Rodden vom vzbv betont in einem veröffentlichten Statement, dass Kunden nicht ausreichend über die „Gegenleistung“ informiert würden, die sie für die Rabatte erbringen. „Diese Rabatte gibt es nur im Tausch gegen persönliche Daten“, so Rodden. Da die in der App gesammelten Daten nicht ausschließlich zur Vertragserfüllung genutzt würden, müsse Lidl seinen Informationspflichten vor Vertragsabschluss nachkommen. Das sei derzeit nicht der Fall.

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Digitale Bonusprogramme rechtlich nicht abschließend geregelt
Rodden weist darauf hin, dass es aktuell noch keine abschließende rechtliche Klärung dazu gebe, wie digitale Bonusprogramme, die Daten als Gegenleistung für Rabatte nutzen, ausgestaltet sein müssen. Der Fall könnte somit Grundsatzcharakter haben. Nach Angaben von Lidl nutzen weltweit über 100 Millionen Menschen die Lidl-Plus-App.