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Post-Mängelmelder der Bundesnetzagentur nimmt Betrieb auf

Mehrere Pakete bei der Übergabe
Foto: Kindel Media / Pexels

Key takeaways

Die Bundesnetzagentur hat mit dem „Mängelmelder Post“ ein neues Online-Portal gestartet, über das Verbraucher Probleme bei Postdienstleistungen melden können. Ziel ist es, systematische Mängel frühzeitig zu erkennen. Einzelfälle wie verlorene Sendungen müssen jedoch weiterhin direkt mit dem Dienstleister geklärt werden.

Lesezeit ca. 1 Minute

Die Bundesnetzagentur hat ein neues Online-Portal gestartet, über das Verbraucher Mängel bei Postdienstleistungen melden können. Der sogenannte Mängelmelder Post befindet sich aktuell in der Pilotphase und soll helfen, systematische Schwächen in der Postversorgung schneller zu erkennen und gegebenenfalls behördlich zu reagieren.

Beschwerden zu Zustellung und Infrastruktur

Auf dem Portal können Nutzer Schritt für Schritt angeben, bei welchem Produkt – etwa Brief, Paket oder Zeitschrift – es zu Problemen kam. Auch infrastrukturelle Mängel wie unzureichend erreichbare Filialen oder defekte Packstationen lassen sich melden. Die Plattform ermöglicht es, das jeweilige Problem präzise zu beschreiben.

Die eingereichten Beschwerden werden von der Bundesnetzagentur gesammelt und analysiert. Die Behörde will auf Basis der Daten regelmäßig Statistiken zu Beschwerdehäufigkeit und -gründen veröffentlichen. Ziel ist es, flächendeckende Mängel frühzeitig zu identifizieren.

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Gesetzliche Grundlage und Abgrenzung

Mit dem Portal setzt die Bundesnetzagentur Vorgaben aus dem novellierten Postgesetz um, das eine gesicherte, flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen garantiert. Präsident Klaus Müller erklärte, der Mängelmelder sei ein wichtiges Instrument, um anhaltende oder schwerwiegende Unregelmäßigkeiten frühzeitig zu erkennen und notfalls gezielte Maßnahmen einzuleiten.

Wichtig ist: Die Plattform richtet sich nicht an Einzelfälle. Wer eine Entschädigung für verlorene oder beschädigte Sendungen geltend machen will, muss sich weiterhin direkt an den jeweiligen Postdienstleister wenden. Die Bundesnetzagentur kann in solchen Fällen nicht eingreifen.

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