Zum 1. Januar 2026 ist der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen. Laut einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) basierend auf der Verdiensterhebung vom April 2025 waren dadurch bundesweit bis zu 4,8 Millionen Jobs betroffen – etwa jedes achte Beschäftigungsverhältnis. Wird unterstellt, dass diese Stellen zuvor mit dem alten Mindestlohn von 12,82 Euro vergütet wurden, ergibt sich rechnerisch ein Lohnanstieg von bis zu 6 % oder 275 Millionen Euro.
Die Berechnungen sind als Obergrenze zu verstehen, da weder Lohnerhöhungen nach April 2025 noch Änderungen in der Beschäftigtenstruktur berücksichtigt wurden. Auffällig ist, dass die Zahl der potenziell betroffenen Stellen gegenüber einer früheren Schätzung aus April 2024 (6,6 Millionen Jobs) deutlich gesunken ist. Dies führt Destatis unter anderem auf bereits erfolgte Lohnanpassungen im Vorfeld der Erhöhung zurück.
Frauen und bestimmte Branchen besonders betroffen
Frauen profitieren überdurchschnittlich stark vom höheren Mindestlohn: In rund 14 % der von Frauen ausgeübten Jobs stieg der Stundenlohn infolge der Erhöhung, bei Männern betraf dies etwa 11 % der Stellen. Auch das Gastgewerbe ist stark betroffen – hier lag der Anteil bei 47 %. Weitere auffällige Branchen sind die Land- und Forstwirtschaft inklusive Fischerei (37 %) sowie der Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (33 %).
Deutlich weniger betroffen waren hingegen Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung mit gut 1 %. Regional zeigen sich Unterschiede: In Ostdeutschland lag der Anteil betroffener Jobs bei etwa 14 %, in Westdeutschland bei rund 12 %. Den höchsten Anteil verzeichnete Sachsen mit knapp 15 %, während Bayern mit 10 % das Schlusslicht bildete.
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Weitere Anhebung auf 14,60 Euro zum Januar 2027 geplant
Bereits in einem Jahr soll der gesetzliche Mindestlohn erneut steigen – auf 14,60 Euro pro Stunde ab dem 1. Januar 2027. Auf Grundlage der aktuellen Daten von April 2025 könnten davon bis zu 7 Millionen Jobs betroffen sein, was rund 18 % aller Beschäftigungsverhältnisse entspricht. Daraus würde sich eine weitere Lohnsteigerung von rund 315 Millionen Euro ergeben. Auch diese Zahl ist als Obergrenze zu verstehen, da keine zwischenzeitlichen Lohnerhöhungen berücksichtigt wurden.
Der Mindestlohn bleibt damit ein wichtiges politisches Instrument zur Einkommenssicherung für Millionen Beschäftigte, insbesondere in prekären oder niedrig vergüteten Beschäftigungsverhältnissen.


