Auf großen Online-Marktplätzen wie Amazon, Temu oder Kaufland fehlen häufig gesetzlich vorgeschriebene Angaben zu Händlern und Herstellern. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Keine der 30 untersuchten Produktseiten enthielt alle laut Digital Services Act (DSA) geforderten Informationen – etwa zu Name, Anschrift oder E-Mail-Adresse der Anbieter.
Fehlende Pflichtangaben behindern Rechte der Kunden
Verbraucher sind bei Problemen mit Online-Käufen oft im Unklaren darüber, an wen sie sich wenden können. Die vorgeschriebenen Kontaktdaten und Unternehmensinformationen fehlen regelmäßig oder sind unverständlich aufbereitet. Auch Sicherheits- und Warnhinweise sowie Handelsregistereinträge sind laut vzbv häufig lückenhaft. Besonders problematisch ist dies in Produktkategorien wie Elektronik, Spielzeug oder Kleidung.
„Die Umsetzung des Digital Services Act durch viele Marktplatzbetreiber ist mangelhaft“, kritisiert Ramona Pop vom vzbv. Sie fordert eine konsequentere Kontrolle und Sanktionierung der Anbieter. Die Regelungen des DSA – insbesondere Artikel 30 und 31 – sollen sicherstellen, dass Verbraucher nachvollziehen können, wer für ein Produkt verantwortlich ist, und dass unsichere Angebote schnell vom Markt genommen werden.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Internationale Kritik an Produktsicherheit
Neben der deutschen Untersuchung hat auch der Transatlantic Consumer Dialogue (TACD), ein Zusammenschluss europäischer und amerikanischer Verbraucherschutzorganisationen, Defizite festgestellt. Der neue Bericht des TACD zeigt gravierende Mängel bei der Produktsicherheit auf. In vielen Fällen sind gefährliche Produkte wie defekte Elektrogeräte oder unsicheres Kinderspielzeug weiterhin online erhältlich, obwohl sie bereits offiziell zurückgerufen wurden.
Pop betont, dass Plattformbetreiber stärker in die Pflicht genommen werden müssen. Sie sollen nicht nur gesetzeswidrige Angebote unterbinden, sondern auch sicherstellen, dass Verstöße konsequent verfolgt und die verantwortlichen Akteure haftbar gemacht werden.
Stichprobe auf zehn Plattformen
Die Untersuchung des vzbv basiert auf einer qualitativen Analyse von 30 Produktseiten, verteilt auf zehn Plattformen: AliExpress, Amazon, Ebay, Kaufland, Mediamarkt, Otto, Shein, Temu, Wish und Zalando. Jeweils ein Produkt aus den Bereichen Spielzeug, Elektronik und Kleidung wurde geprüft. Außerdem wurden die Registrierungsprozesse für Händler untersucht. Die Analyse erfolgte zwischen dem 20. März und dem 7. April 2025. Grundlage bildeten die Artikel 30 und 31 des Digital Services Act.