Update 09.10.2025, 17:45 Uhr: Der Artikel wurde um ein offizielles Satement von Temu ergänzt.
Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die Whaleco Technology Limited, Betreiberin des Online-Marktplatzes Temu, eingeleitet. Ziel laut Pressemitteilung ist die Überprüfung der Händlerkonditionen sowie weiterer Verhaltensweisen gegenüber Drittanbietern auf dem deutschen Ableger von Temu.
Temu, mit Sitz in Dublin, ist seit 2023 auch in Deutschland aktiv und betreibt hierzulande eine einen E-Commerce Marktplatz für Produkte unterschiedlichster Kategorien. Das Unternehmen agiert dabei ausschließlich als Plattformbetreiber und nicht als Verkäufer.
Verdacht auf Preisvorgaben
Laut Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, steht im Fokus der Untersuchung der Verdacht, dass Temu unzulässige Preisvorgaben gegenüber Händlern macht. Eine mögliche direkte Bestimmung der Endverkaufspreise könnte nicht nur gegen Wettbewerbsrecht verstoßen, sondern auch Auswirkungen auf andere Vertriebskanäle und letztlich auf die Verbraucherpreise haben.
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Relevanz und Reichweite
Seit Mai 2024 ist Temu von der EU als „Very Large Online Platform“ (VLOP) im Rahmen des Digital Services Act eingestuft. Daraus ergeben sich zusätzliche Transparenzpflichten. Temu selbst meldete für das erste Halbjahr 2025 durchschnittlich 115,7 Millionen aktive Nutzer pro Monat in der EU, davon 19,3 Millionen in Deutschland.
Beschwerde des Handelsverbands
Konkret stützt sich das Verfahren auch auf eine Beschwerde des Handelsverbands Deutschland (HDE), der Temu unzulässige Einflussnahme auf Preisgestaltungen vorwirft. Dabei geht es um die Konditionen, unter denen Händler Produkte an deutsche Endkunden verkaufen können.
Temu nimmt Stellung
Temu gibt sich gelassen und lässt mitteilen, dass sich Temu an geltende Gesetze und Vorschriften hält. „Wir sind bestrebt, eine gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und eine positive Nutzungserfahrung zu gewährleisten. Wir sind zuversichtlich, dass etwaige Bedenken ausgeräumt werden können.“, so ein Unternehmenssprecher von Temu gegenüber RETAL-NEWS.
Weitere Verfahren gegen Temu
Unabhängig vom Verfahren des Bundeskartellamts untersucht auch die EU-Kommission mögliche Verstöße Temus gegen Produktsicherheitsrichtlinien. So bestehe das Risiko, dass auf der Plattform nicht konforme Babyspielzeuge oder Elektronikartikel angeboten werden. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, droht dem Unternehmen eine empfindliche Strafe.


