Südafrikas Steuerbehörde Sars plant Berichte nach eine Neuregelung der Mehrwertsteuer auf günstige Online-Importe – ein Schritt, der vor allem chinesische Anbieter wie Temu und Shein betrifft. Hintergrund ist eine Reform des Mehrwertsteuergesetzes von 1991, die laut Budgetentwurf 2025/26 der Regierung bis zu drei Milliarden Rand (rund 150 Millionen Euro) jährlich einbringen soll.
Schlupflöcher für Billigimporte sollen geschlossen werden
Wie City Press berichtet, hatte das südafrikanische Finanzministerium bereits im März angekündigt, die Mehrwertsteuer-Ausnahmen für günstige Online-Bestellungen zu überprüfen. Der Fokus liegt auf Anbietern außerhalb Südafrikas, die bislang nicht für die lokale Umsatzsteuer registriert sind. Zwar wurden keine Markennamen genannt, doch stehen vor allem Temu und Shein wegen ihrer Importpraktiken zunehmend in der Kritik.
Grundlage für die Diskussion ist eine Sonderregelung aus dem Jahr 2007. Damals wurde ein pauschaler Einfuhrzoll von 20 % auf Sendungen unter 500 Rand eingeführt – ohne zusätzliche Mehrwertsteuer. Das sollte die Abwicklung bei steigendem internationalen E-Commerce vereinfachen. Doch Branchenvertreter bemängeln, dass diese Regelung systematisch zur Steuervermeidung genutzt wird – insbesondere im Bekleidungs- und Textilhandel, wo eigentlich ein Zollsatz von 45 % gilt.
Branche sieht Wettbewerbsverzerrung
Lokale E-Commerce-Plattformen und Hersteller beklagen massive Wettbewerbsnachteile. Laut Insaka-eCommerce-Akademie-Gründer Warrick Kernes ist es entscheidend, dass künftig auch auf Billigimporte Mehrwertsteuer erhoben wird. Das würde aus seiner Sicht nicht nur dem Fiskus zugutekommen, sondern auch fairere Marktbedingungen schaffen. Allerdings müssten Konsumenten sich auf höhere Preise einstellen, was ihre Kaufentscheidungen beeinflussen dürfte.
Interimsmaßnahmen von Sars
Zunächst plante Sars ab Juli 2024 die volle Anwendung des 45 %-Zolls – auch für Sendungen unterhalb der 500-Rand-Grenze. Dieser Schritt wurde jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben. Stattdessen trat im September 2024 eine Übergangsregelung in Kraft: Zusätzlich zum 20 %-Zoll wird nun eine Mehrwertsteuer von 15 % erhoben. Seit Februar 2025 erfolgt die Einfuhrabwicklung nach neu konfigurierten Zollrichtlinien der Weltzollorganisation (WCO).
Garry Marshall vom südafrikanischen Expressversandverband betonte, dass keine illegalen Praktiken vorlägen. Vielmehr diene die bestehende Regelung der logistischen Effizienz: Ein Großteil der Kurierlieferungen werde bereits vor Ankunft im Land abgefertigt. Eine Abschaffung der Pauschale würde laut Marshall zu erheblichen Verzögerungen führen – und könnte das gesamte Importverfahren ins Wanken bringen.
Unklare Regelungen bleiben ein Problem
Kritisch sehen Branchenvertreter auch die fehlende Transparenz: Sars hat bislang keine klaren Schwellenwerte für die sogenannte de minimis-Regel oder vollständige Wertdeklarationen veröffentlicht. Dadurch wissen Verbraucher nicht, mit welchen Abgaben sie bei Bestellungen aus dem Ausland rechnen müssen – ein Umstand, der für zusätzliche Unsicherheit sorgt.