Der Schweizer Online-Händler Galaxus hat sich nach einer Klage durch den Verein Wettbewerbszentrale bereiterklärt, den Werbespruch „Deutschlands ehrlichster Onlineshop“ nicht mehr zu verwenden. Diese Entscheidung fiel im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs, wobei Galaxus sich verpflichtete, nach dem 30. April 2024 auf die Nutzung des umstrittenen Superlativs zu verzichten.
Der Streit entzündete sich an der vom Onlinehändler getroffenen Aussage, die durch die Einführung eines Preistransparenz-Tools und die Angabe der Rückgabequoten von Produkten begründet wurde. Galaxus argumentierte, diese Maßnahmen ermöglichten es Kunden, eine informierte Entscheidung zu treffen, da Artikel selbst getestet werden und kein Geld von Herstellern für Produktplatzierungen angenommen wird.
Die Wettbewerbszentrale sah in der Verwendung des Superlativs jedoch eine nicht haltbare Übertreibung und erhob Klage gegen Galaxus. Während der mündlichen Verhandlung am 5. März 2024 räumte der Vorsitzende Richter ein, dass Galaxus „veritable Argumente“ vorbrachte, um seine Behauptung zu stützen. Dennoch galt der Fall als „Probatio diabolica“ – die Beweisführung einer solch absoluten Aussage wurde als nahezu unmöglich angesehen. Ohne ein Urteil zu fällen, einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich.
Galaxus betonte nach dem Vergleich, dass der Superlativ stets als „zugespitzt“ kommuniziert wurde. Der Wettbewerbsverein konnte zudem keinen anderen Shop benennen, der ehrlicher sei als Galaxus. Dieser Fall zeigt die komplexe Natur von Werbeaussagen und deren rechtlichen Grenzen auf.