Die Bundesnetzagentur hat Verbraucher dazu aufgerufen, beim Kauf smarter Geräte Vorsicht walten zu lassen. Grund sind potenzielle Risiken für die Privatsphäre, insbesondere durch Produkte, die unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen machen und diese kabellos übertragen können. Denn: In Deutschland sind solche Funktionen ohne klare Warnhinweise verboten.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, unterstreicht die Problematik: „Smarte Spielzeuge, Saugroboter oder Brillen können unser Leben erleichtern, doch die damit verbundenen Risiken sind erheblich. Vor allem in sensiblen Bereichen wie Kinderzimmern müssen Verbraucher sicher sein, dass keine heimlichen Aufnahmen erfolgen.“
Beispiele für problematische Geräte
Einige der häufigsten Produkte mit potenziellen Datenschutzrisiken sind:
- Smarte Überwachungskameras: Diese sind nur erlaubt, wenn sie gut sichtbar sind und keine unbemerkten Aufnahmen machen können.
- Tierfütterungsautomaten: Modelle mit sendefähigen Kameras oder Mikrofonen dürfen keine heimlichen Aufnahmen ermöglichen.
- Saugroboter: Verboten sind Geräte, die ohne Signalgebung Bilder oder Audiodateien an andere Geräte übertragen.
- Smarte Brillen: Aufnahmen sind nur erlaubt, wenn akustische oder visuelle Warnsignale vorliegen.
Zusätzlich hat die Bundesnetzagentur wiederholt Spionagegeräte entdeckt, darunter versteckte Mikrofone in Halsketten oder Kameras in scheinbar harmlosen Alltagsgegenständen wie Blumenkörben und Rasierapparaten.
Was Verbraucher beachten sollten
Um sich vor möglichen Datenschutzverletzungen zu schützen, rät die Bundesnetzagentur:
- Vor dem Kauf die Funktionen und Datenschutzbestimmungen genau prüfen.
- Sicherstellen, dass Aufnahmen immer durch Signale erkennbar sind.
- Kein heimlicher Zugriff auf Kamera oder Mikrofon durch Funktechnologie.
- Produktbeschreibungen sowie die zugehörigen Apps genau studieren.
Bei Unklarheiten bietet die Bundesnetzagentur Unterstützung per E-Mail (spionagegeraete@bnetza.de) an.