Apple hat vergangenen Donnerstag umfassende Änderungen an seinen App-Store-Regeln bekanntgegeben. Damit reagiert der US-Konzern auf den Druck der Europäischen Kommission im Zuge des Digital Markets Act (DMA). Besonders kontrovers: Die überarbeitete Gebührenstruktur, die künftig für alle Entwickler in der EU gelten soll – unabhängig davon, ob sie ihre Apps über Apples Store oder alternative Marktplätze vertreiben.
Hintergrund: Druck aus Brüssel
Die EU hatte Apple im April eine Strafe von 500 Millionen Euro auferlegt, weil der Konzern es unterbunden hatte, dass Anbieter wie Spotify oder Netflix in ihren Apps auf günstigere Angebote außerhalb des App Stores hinweisen. Solche sogenannten „Steering“-Hinweise sind nach DMA künftig erlaubt. Die Kommission hatte Apple eine Frist von 60 Tagen gesetzt, um seine Praktiken zu ändern – diese lief nun ab.
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Neue Freiheit, neue Gebühren
Apple erlaubt es nun Entwicklern, Nutzer über alternative Zahlungswege zu informieren. Doch gleichzeitig ändert sich das Gebührenmodell grundlegend: Die bisherige „Kerntechnologie-Gebühr“, die bei besonders häufig installierten Apps anfiel, wird durch eine „Kerntechnologie-Kommission“ ersetzt – eine pauschale Beteiligung von fünf Prozent auf sämtliche Transaktionen ab 2026. Auch wer den Nutzer auf externe Verkaufswege hinweist, muss mit Zusatzkosten rechnen: Eine „Store Service“-Gebühr sowie eine „Initiale Akquisitionsgebühr“ in Höhe von zwei Prozent auf Umsätze mit Neukunden sollen künftig fällig werden.
Apple betont Risiken und stellt Bedingungen
In einem ausführlichen Statement betont Apple die Risiken alternativer Vertriebswege. Diese könnten Sicherheitslücken, Malware und Betrugsrisiken erhöhen, weshalb der Konzern zusätzliche Schutzmaßnahmen wie eine verpflichtende Notarisierung und Transparenzvorgaben einführt. Auch Betreiber alternativer App-Stores müssen sich offiziell registrieren und strenge Anforderungen erfüllen. Apple will auf diese Weise weiterhin Kontrolle über die Qualität und Sicherheit der angebotenen Apps behalten.
Mehr Rechte für Nutzer, aber auch mehr Verantwortung für Entwickler
Neben der Gebührenstruktur führt Apple neue Schnittstellen und Kontrollmöglichkeiten für Entwickler und Nutzer ein. So können EU-Kunden künftig Standard-Apps wie Browser oder Marktplätze selbst auswählen und Apple-Dienste wie den App Store löschen. Gleichzeitig werden Drittentwickler stärker in die Pflicht genommen: Sie müssen bei alternativen Zahlungen selbst für Support, Rückerstattungen und Datenschutz sorgen.
Fazit
Apple bewegt sich – wenn auch widerwillig. Die neuen Maßnahmen zeigen, wie groß der Druck aus Brüssel ist. Zwar eröffnet der DMA den Entwicklern neue Möglichkeiten, doch das neue Gebührenmodell dürfte für viele eine finanzielle Belastung bleiben. Kritiker werfen Apple vor, weiterhin über Umwege am alten Geschäftsmodell festzuhalten.