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Digital Markets Act: EU startet Untersuchung gegen Apple wegen Vertragsbedingungen

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Abkürzung DMA für Digital Markets Act als neue Gesetzgebung der Europäischen Union (EU)
Ivan Marc / Shutterstock
Lesezeit: 2 Minuten
>>> Die EU-Kommission hat Apple über vorläufige Verstöße gegen den Digital Markets Act informiert und ein neues Verfahren wegen der Vertragsbedingungen des App Stores eröffnet. Die Untersuchung konzentriert sich auf Steuerungsregeln und Gebühren für App-Entwickler. Erste Erkenntnisse deuten darauf hin, dass Apples Praktiken die Kommunikation der Entwickler mit ihren Kunden einschränken und übermäßige Gebühren erheben.
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Wie die Europäische Kommission heute bekanntgegeben hat, wurde Apple über die vorläufige Einschätzung der EU, dass die Regeln des App Stores gegen den Digital Markets Act (DMA) verstoßen, informiert. Zudem leitete die Kommission ein neues Verfahren gegen Apple ein, um die Einhaltung der DMA-Verpflichtungen in Bezug auf neue Vertragsbedingungen, einschließlich der „Core Technology Fee“, zu prüfen. Erst letzte Woche war bekannt geworden, dass Apple aufgrund des DMA die Einführung der KI-Technologien „Apple Intelligence“ in Europa verschieben wird.

Vorläufige Erkenntnisse zu Apples Steuerungsregeln im App Store

Laut DMA sollten Entwickler, die ihre Apps über den App Store vertreiben, kostenfrei ihre Kunden über günstigere Kaufmöglichkeiten informieren und sie zu diesen Angeboten lenken können. Derzeit verhindern Apples Geschäftsbedingungen jedoch, dass Entwickler frei mit ihren Kunden kommunizieren oder Preise innerhalb der App anzeigen. Entwickler dürfen lediglich sogenannte „Link-outs“ nutzen, die den Kunden auf eine Webseite weiterleiten. Diese Links unterliegen jedoch mehreren Einschränkungen durch Apple.

Die Kommission fand vorläufig heraus, dass Apples Gebühren für jede innerhalb von sieben Tagen nach einem „Link-out“ getätigte Transaktion über das notwendige Maß hinausgehen. Die vorläufigen Feststellungen sollen Apple die Möglichkeit geben, sich zu verteidigen und schriftlich Stellung zu nehmen. Sollte die vorläufige Meinung bestätigt werden, würden keine der aktuellen Geschäftsbedingungen von Apple den Anforderungen des Artikels 5(4) des DMA entsprechen. Die Kommission würde innerhalb von zwölf Monaten eine Entscheidung über die Nichteinhaltung treffen.

Neue Untersuchung der Vertragsbedingungen von Apple

Zusätzlich eröffnete die Kommission ein weiteres Verfahren, um zu prüfen, ob die neuen Vertragsbedingungen von Apple, wie die „Core Technology Fee“ von 0,50 Euro pro installierter App, mit Artikel 6(4) des DMA übereinstimmen. Weitere Untersuchungen betreffen den komplexen Prozess zum Herunterladen und Installieren alternativer App Stores sowie die Berechtigungsanforderungen für Entwickler.

Hintergrund

Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft wurden am 6. September 2023 von der Kommission als „Gatekeeper“ bestimmt und mussten bis zum 7. März 2024 alle DMA-Verpflichtungen erfüllen. Am 25. März 2024 eröffnete die Kommission Ermittlungen gegen Apple und andere Unternehmen wegen Verstößen gegen die Steuerungsregeln. Die Kommission hat das Recht, bei Verstößen Geldbußen von bis zu 10% des weltweiten Umsatzes zu verhängen.

Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin für Wettbewerbspolitik, betonte die Bedeutung des heutigen Tages für die Durchsetzung des DMA und erklärte, dass Apple die Steuerungsregeln nicht vollständig einhält. Thierry Breton, Kommissar für den Binnenmarkt, äußerte sich entschlossen, Apples Regeln mit den DMA-Instrumenten anzupassen und echte Chancen für Innovatoren und Verbraucher zu schaffen.

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