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Auch Shein reagiert auf Abmahnung: Verzicht auf irreführende Praktiken angekündigt

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Foto: de.shein.com
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat den Fast-Fashion-Anbieter Shein wegen zahlreicher Verstöße gegen den Digital Services Act abgemahnt. Shein hat nun eine Unterlassungserklärung abgegeben und verpflichtet sich, die kritisierten Praktiken bis zum 1. Juni abzustellen.
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Versteckte Kontaktinformationen, manipulative Designs, Greenwashing und komplizierte Beschwerdewege – diese Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA) wurden von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), ähnlich wie bei Teum, bei der Online-Modeplattform Shein abgemahnt. Das Unternehmen gab nun eine Unterlassungserklärung zu allen von der Organisation monierten Punkten ab.

„Wir arbeiten mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zusammen, um auf seine Bedenken einzugehen“, sagte ein Unternehmenssprecher laut Tagesspiegel der Deutschen Presseagentur. Shein hat zugesagt, die beanstandeten Praktiken bis zum 1. Juni abzustellen. Der Verbraucherschutzverband bestätigte die Annahme der Unterlassungserklärung und erklärte, das Verfahren erfolgreich außergerichtlich abgeschlossen zu haben.

Zu den kritisierten Praktiken zählten unter anderem sogenanntes Confirmshaming mit Pop-up-Fenstern wie „Du könntest jetzt Gutscheine erhalten! Bist du sicher, dass du gehen willst?“, willkürlich erscheinende Rabatthöhen, fehlende Informationen bei Sternchen-Bewertungen, Greenwashing-Aussagen wie „Paketshop-Abholung leistet positiven Beitrag zum Umweltschutz“ und ein unvollständiges Impressum, was auch in Großbritannien zu Schwierigkeiten vor dem Börsengang sorgt. Sollte ein Verstoß erneut auftreten, kann der vzbv eine Vertragsstrafe fordern.

Auch Temu hatte diese Wochen eine Erklärung abgegeben und sich verpflichtet, irreführende Praktiken abzustellen. „Dass auch Shein den Online-Shop nachbessert, zeigt: Verbraucherschutz wirkt“, so vzbv-Vorständin Ramona Pop in einer Pressemitteilung. Dennoch sei man noch nicht am Ziel. „Unternehmen wie Shein machen Shopping zum Spiel, das süchtig machen kann. Auf solche Geschäftsmodelle ist das Verbraucherrecht nicht vorbereitet und braucht dringend ein Update. Verbraucher müssen auch im digitalen Raum geschützt sein. Die EU muss den digitalen Verbraucherschutz in der kommenden Legislaturperiode ganz oben auf die Agenda setzen“, so Pop weiter.

Auch außerhalb Deutschlands werden rechtliche Maßnahmen gegen Plattformen wie Temu forciert. Der EU-Verbraucherverband BEUC reichte kürzlich eine Beschwerde gegen die Geschäftspraktiken von Temu bei der EU-Kommission ein.

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