Das Pariser Traditionskaufhaus BHV Marais hat Dienstag gerichtlichen Gläubigerschutz beantragt. Nur wenige Monate nach der Übernahme durch ein Managementteam kämpft die Betreibergesellschaft mit erheblichen Liquiditätsproblemen. Im Mittelpunkt steht ein Streit mit dem Immobilieneigentümer Brookfield über Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe.
Das 1856 gegründete Warenhaus an der Rue de Rivoli bleibt vorerst geöffnet. Rund 700 Beschäftigte sind von der unsicheren wirtschaftlichen Situation betroffen. Mit dem beantragten Sanierungsverfahren will die Geschäftsführung den laufenden Betrieb stabilisieren und die geplante Neuausrichtung ermöglichen.
Millionenstreit mit Brookfield belastet Finanzierung
Nach Darstellung der Kaufhausleitung fehlen finanzielle Mittel aus einer Vereinbarung mit dem kanadischen Immobilieninvestor Brookfield Asset Management. Dieser hatte die Immobilie Anfang 2026 übernommen. Im Rahmen der Vereinbarung sollte BHV Marais mehr als die Hälfte seiner bisherigen Verkaufsflächen zurückgeben. Dafür waren Entschädigungszahlungen vorgesehen, die das Management zur Finanzierung des Umbaus einsetzen wollte.
Nach Medienberichten beziffert die Geschäftsführung die ausstehenden Mittel auf rund 37,5 Millionen Euro. Brookfield bestreitet allerdings, dass bereits fällige Zahlungsansprüche bestehen. Der Immobilieninvestor verweist auf vertragliche Voraussetzungen für die Flächenrückgabe, darunter bauliche Anpassungen und Instandsetzungsarbeiten. Diese seien bislang nicht vollständig erfüllt worden.
Ob die geltend gemachten Forderungen tatsächlich bestehen, ist ungeklärt. Der Konflikt erschwert die Finanzierung der geplanten Restrukturierung erheblich.
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Managementübernahme sollte Neustart ermöglichen
Erst im Juni 2026 hatte eine vierköpfige Managergruppe um Karl-Stéphane Cottendin den operativen Kaufhausbetrieb übernommen. Zuvor gehörte das Geschäft zur Société des Grands Magasins, die BHV Marais 2023 von Galeries Lafayette erworben hatte. Die neue Führung wollte das Sortiment neu ausrichten, bestehende Lieferantenbeziehungen stabilisieren und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verbessern.
Bereits unter der vorherigen Eigentümerstruktur war das Warenhaus durch Zahlungsrückstände und Konflikte mit Geschäftspartnern belastet worden. Der Neustart setzt jedoch umfangreiche Investitionen voraus. Neben der Modernisierung der verbleibenden Flächen müssen Warenbestände aufgebaut und Markenpartner zurückgewonnen werden.
Shein-Kooperation sorgte für Reputationsprobleme
Zusätzliche Schwierigkeiten entstanden durch die umstrittene Zusammenarbeit mit der chinesischen Onlineplattform Shein. Im November 2025 hatte BHV Marais eine dauerhafte Verkaufsfläche für den Fast-Fashion-Anbieter eingerichtet.
Die Kooperation sollte neue Zielgruppen erschließen und zusätzliche Besucher anziehen. Stattdessen löste sie Proteste und Kritik am Geschäftsmodell von Shein aus. Mehrere etablierte Marken beendeten daraufhin ihre Zusammenarbeit mit dem Kaufhaus. Dadurch gerieten sowohl die Sortimentsstruktur als auch die bisherige Marktpositionierung unter Druck.
Nach der Managementübernahme kündigte die neue Geschäftsführung an, die Kooperation zu beenden und das Warenhaus wieder stärker auf seine traditionellen Kompetenzen auszurichten.
Wohnen und Lifestyle sollen neues Profil schaffen
Die künftige Strategie konzentriert sich auf Wohnkultur, Einrichtung und Lifestyle. BHV Marais soll sich damit deutlicher von klassischen Modewarenhäusern abgrenzen. Der Ansatz knüpft an die langjährige Bedeutung des Hauses für Haushaltswaren, Heimwerken und Wohnaccessoires an.
Für November 2026 stellte das Management die Rückkehr von rund 40 Marken sowie zusätzliche temporäre Verkaufsflächen in Aussicht. Ob diese Maßnahmen umgesetzt werden können, hängt wesentlich von der finanziellen Stabilisierung ab. Neben Investitionsmitteln benötigt das Unternehmen vor allem das Vertrauen seiner Lieferanten und Geschäftspartner.
Gerichtliches Verfahren soll Geschäftsbetrieb sichern
Der Antrag auf ein französisches „redressement judiciaire“ zielt darauf ab, die wirtschaftliche Sanierung unter gerichtlicher Aufsicht zu ermöglichen. Bei einer Verfahrenseröffnung können bestehende Forderungen nach den gesetzlichen Bestimmungen zunächst ausgesetzt werden. Das könnte dem Kaufhaus zusätzlichen finanziellen Handlungsspielraum verschaffen.
Zum 29. Oktober lag allerdings noch keine bestätigte gerichtliche Entscheidung über die Verfahrenseröffnung vor. Zusätzlich war für den 30. Oktober eine Anhörung in Paris vorgesehen. Hintergrund sind Untersuchungen zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens nach einem Hinweis der Arbeitsaufsicht.
Für die rund 700 Beschäftigten bleibt die weitere Entwicklung damit ungewiss. Die Geschäftsführung betont, dass der Erhalt des Geschäftsbetriebs und die Sicherung der Arbeitsplätze zentrale Ziele des Sanierungsantrags sind.
Die Zukunft des BHV Marais hängt nun vor allem von einer tragfähigen Finanzierung, der Klärung des Konflikts mit Brookfield und dem Erfolg der neuen Sortimentsstrategie ab. Der Fall verdeutlicht zugleich die wirtschaftlichen Herausforderungen traditioneller Warenhäuser, die sich zwischen steigenden Betriebskosten, verändertem Konsumverhalten und dem Wettbewerb mit Onlineplattformen neu positionieren müssen.




