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Digitale-Dienste-Gesetz: Beirat des Digital Services Coordinators startet

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Digital Services Coordinator Logo der Bundesnetzagentur
Foto: Bundesnetzagentur

Der neu gegründete Beirat des Digital Services Coordinators (DSC) der Bundesnetzagentur hat seine Arbeit aufgenommen. Verschiedene Vertreter unterstützen den DSC bei der Durchsetzung des Digitale-Dienste-Gesetzes.

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Die Bundesnetzagentur hat die erste Sitzung des neu gegründeten Beirats des Digital Services Coordinators (DSC) abgehalten. Der Beirat, der Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vereint, soll die Arbeit des DSC als unabhängiges Expertengremium unterstützen. Die Gründung des Beirats ist Teil der Umsetzung des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das seit diesem Jahr in Deutschland als nationale Umsetzung des Digital Services Act (DSA) in Kraft ist.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur und kommissarischer Leiter des DSC, betonte die Bedeutung des Beirats für die Plattformaufsicht: „Wir freuen uns, dass ausgewiesene Digitalexpertinnen und -experten aus verschiedenen Bereichen unsere Arbeit als DSC unterstützen. Wir stehen im Bereich der Plattformaufsicht vor großen Herausforderungen.“

Der Beirat dient als Bindeglied zwischen Wissenschaft und Praxis und unterstützt die Bundesnetzagentur bei der Durchsetzung des Digital Services Act. Er setzt sich aus Experten der Wissenschaft, Vertretern von Wirtschaftsverbänden und Mitgliedern zivilgesellschaftlicher Organisationen zusammen. Zu den Wissenschaftsvertretern zählen unter anderem Prof. Christina Elmer von der TU Dortmund und Prof. Dr. Ulrike Klinger von der Europa-Universität Viadrina. Aus der Wirtschaft sind unter anderem Susanne Dehmel von Bitkom und Dirk Freytag vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) vertreten. Auch Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen wie Josephine Ballon von HateAid und Markus Hartmann von der Generalstaatsanwaltschaft Köln sind Teil des Gremiums.

Der Beirat hat die Aufgabe, den DSC in grundsätzlichen Fragen zur Anwendung und Durchsetzung des europäischen Gesetzes über Digitale Dienste zu beraten. Dabei gibt er Empfehlungen zur wirksamen Umsetzung und trägt wissenschaftliche Fragestellungen, insbesondere im Umgang mit Daten, an den DSC heran. Zudem berichtet er dem Bundestag jährlich über seine Arbeit und die Zusammenarbeit mit anderen Behörden.

Die Bundesnetzagentur nimmt als DSC eine zentrale Rolle bei der Durchsetzung des DSA in Deutschland ein. Sie kontrolliert Online-Plattformen und Dienste-Anbieter auf die Einhaltung ihrer gesetzlichen Pflichten und koordiniert die Zusammenarbeit mit nationalen und europäischen Behörden. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des DSC ist die Zertifizierung außergerichtlicher Streitbeilegungsstellen sowie die Zulassung von sogenannten „trusted flaggers“, also vertrauenswürdigen Hinweisgebern. Forschenden kann auf Antrag Zugang zu Daten von großen Online-Plattformen und Suchmaschinen gewährt werden.

Unterstützt wird der DSC bei seiner Arbeit durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), die Landesanstalt für Medien NRW und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Weitere Informationen zum DSC und zum Beirat sind auf der Website der Bundesnetzagentur zu finden.

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