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EU-Kommission verschärft Vorgaben für Google bei KI und Suchdaten

Gebäude der EU-Kommission in Brüssel
Foto: Dimitris Vetsikas / Pixabay

Key takeaways

Die EU-Kommission konkretisiert ihre Vorgaben für Google und verpflichtet den Konzern zu mehr Offenheit bei KI-Diensten und Suchdaten. Ziel ist es, Wettbewerb zu stärken, Innovation zu fördern und Nutzern mehr Auswahl bei digitalen Diensten zu ermöglichen.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Die Europäische Kommission erhöht den regulatorischen Druck auf Google und konkretisiert zentrale Vorgaben aus dem Gesetz über digitale Märkte. Ziel ist es, den Wettbewerb im Bereich Künstliche Intelligenz und Suchmaschinen deutlich zu stärken und Marktzugangsbarrieren abzubauen.

Mehr Wettbewerb bei KI-Diensten auf Android

Im Fokus steht zunächst die Öffnung des Android-Ökosystems für konkurrierende KI-Anbieter. Bisher haben alternative Assistenten nur eingeschränkten Zugriff auf zentrale Funktionen des Betriebssystems, während Googles eigene Lösungen umfassend integriert sind. Künftig sollen Drittanbieter ihre KI-Dienste gleichberechtigt anbieten können, etwa durch Sprachsteuerung oder die Ausführung von App-basierten Aufgaben.

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Erweiterte Nutzungsmöglichkeiten für Nutzer

Die neuen Vorgaben sollen es ermöglichen, dass Nutzer ihren bevorzugten KI-Assistenten frei wählen und ähnlich wie etablierte Dienste aktivieren können. Gleichzeitig sollen diese Systeme stärker in alltägliche Anwendungen eingebunden werden, etwa bei der Organisation von Dienstleistungen oder bei der Unterstützung in Kommunikationsanwendungen. Dabei bleiben Datenschutz und Systemsicherheit zentrale Anforderungen.

Zugang zu Suchdaten für Wettbewerber

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Öffnung von Googles Suchdaten. Drittanbieter sollen künftig Zugriff auf umfangreiche Datensätze erhalten, die bislang nur Google selbst in großem Maßstab nutzen konnte. Diese Daten gelten als entscheidend für die Weiterentwicklung moderner Such- und KI-Anwendungen und sollen den Wettbewerb im Markt beleben.

Klare Regeln für Datennutzung und Schutz

Die Kommission legt zugleich fest, dass alle weitergegebenen Daten anonymisiert werden müssen. Zudem werden Vorgaben für Preisgestaltung und Zugangsverfahren definiert. Google erhält allerdings die Möglichkeit, die Weitergabe einzuschränken, wenn konkrete Risiken für Datenschutz oder Cybersicherheit bestehen.

Umsetzung bis 2027 vorgesehen

Die Maßnahmen sind rechtlich bindend und müssen von Google innerhalb festgelegter Fristen umgesetzt werden. Die Weitergabe von Suchdaten soll Anfang 2027 starten, während Änderungen im Android-Ökosystem ab Mitte 2027 für Nutzer spürbar werden. Mit den Vorgaben verfolgt die EU das Ziel, digitale Märkte offener und innovationsfreundlicher zu gestalten.

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